Im Fall einer Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung droht Susann E. eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Sie befindet sich derzeit auf freiem Fuß.
Ursprünglich hatte der Staatsschutzsenat des OLG Dresden im Oktober 2024 entschieden, die Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nicht zuzulassen. Der Verdacht, dass Susann E. von den Morden des NSU wusste, ließ sich aus Sicht des Senats nicht ausreichend belegen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung jedoch im April 2025 auf. Nach Auffassung des BGH bestehen hinreichende Verdachtsmomente, dass Susann E. zumindest wissentlich Hilfe leistete, obwohl sie um die gewalttätige und rassistische Zielsetzung des NSU wusste. Damit muss nun ein anderer Senat des OLG Dresden über die Anklage verhandeln.
Der NSU hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie eine Polizistin ermordet, dazu zwei Sprengstoffanschläge verübt und 15 Raubüberfälle begangen. Der Hauptprozess in München gegen Beate Zschäpe und vier Unterstützer endete 2018.