Es ist schneller passiert, als man denkt. Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann schwere Folgen haben – oder auch nur zu einem kleinen Touchieren führen. So oder so, wenn es einmal zum Kontakt gekommen ist und ein Fahrer einfach weiter fährt, spricht die Polizei von „Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“, oder auch Fahrerflucht. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe können die Folge sein. Trotzdem gibt es in Mönchengladbach immer mehr Unfallfluchten.