Die Linke hat auch in der zweiten Abstimmung keinen Sitz im Geheimdienstausschuss des Bundestags erhalten. Die Abgeordnete Clara Bünger erreichte im Plenum nicht die nötige Mehrheit von 316 Stimmen. Bünger erhielt bei der geheimen Wahl 271 Stimmen und 285 Gegenstimmen bei 20 Enthaltungen.

Der Co-Fraktionsvorsitzende der Linken, Sören Pellmann, kritisierte den Wahlausgang. „Die Linke
im Bundestag ist ein wichtiger Teil der demokratischen Opposition“, sagte er. Er warf der Union vor, die Linke mit der AfD gleichzusetzen. Die Union wisse, dass die Linke die Demokratie beschütze, während die AfD sie bedrohe. Trotzdem missbrauche die Union „die Gremienwahlen für ein
partei- und personalpolitisches Machtspiel“.

Opposition in wichtigem Gremium unterrepräsentiert

Im Juni war bereits die Co-Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, als Kandidatin für das Parlamentarische Kontrollgremium durchgefallen. Auch die damals nominierten AfD-Kandidaten Martin Hess und Gerold Otten verfehlten die nötige Mehrheit. Deshalb sitzt neben drei Abgeordneten der Union und zwei der SPD aktuell nur ein Vertreter der Opposition in dem Gremium, der Grünenpolitiker Konstantin von Notz.

Das Parlamentarische Kontrollgremium soll die Geheimdienste überwachen und bekommt dafür Zugang zu sensiblen Informationen. Es tagt unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum. Die Mitglieder werden von ihren Fraktionen nominiert, müssen aber auch durch den Bundestag gewählt werden. Die AfD-Kandidaten wurden schon in den vergangenen Jahren nicht in das Kontrollgremium gewählt, teilweise mit der Begründung, dass die Partei vom Verfassungsschutz als in Teilen gesichert rechtsextrem eingestuft wurde.

Wer die Geheimdienste in Deutschland kontrolliert

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) besteht aus 13 Mitgliedern und ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig: den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Laut Kontrollgremiumgesetz muss die Regierung das PKGr über die Tätigkeit der Nachrichtendienste informieren. Zuletzt forderte das Gremium die Scholz-Regierung etwa auf, Geheimdienstinformationen zum Ursprung der Coronapandemie zu teilen. 

Das Gremium kann zudem Berichte über weitere Vorgänge verlangen und darf entsprechende Dokumente einsehen. Es tagt mindestens einmal im Quartal nicht öffentlich und muss dem Bundestag regelmäßig Bericht erstatten, mindestens in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine absolute Mehrheit notwendig. Im aktuellen Bundestag entspricht dies 316 Stimmen.

Seinen Ursprung hat das Gremium im Parlamentarischen Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer in Leben gerufen worden war. Eine gesetzliche Grundlage bekam das Gremium erst 1978 unter dem Namen Parlamentarische Kontrollkommission (PKK), die 1999 in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt wurde. Seit 2009 ist das Gremium darüber hinaus in Artikel 45d GG verfassungsrechtlich verankert.

„Regierungshandeln muss kontrolliert werden“

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Pellmann sieht in der gescheiterten Wahl eine Einschränkung demokratischer Kontrolle. „Regierungshandeln muss kontrolliert werden, und die Nichtwahl bedeutet, dass diese Kontrolle massiv behindert wird“, kritisierte er. Das Kontrollgremium sei „elementar wichtig“. Die demokratischen Regierungsparteien müssten zusammen mit der demokratischen Opposition „die Spielregeln der Demokratie verteidigen“.

Parlamentarischer Streit

AfD-Spionageverdacht:
Unterwegs im Auftrag fremder Mächte?

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Lukas Beckmann:
„Wir brauchen kein Oppositionsgeschrei, das bringt niemandem was“

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Julia Klöckner:
Sind Sie neutral genug, Frau Klöckner?