Der anhaltende Stillstand der Regierungsgeschäfte in den USA – der sogenannte Shutdown – hat mittlerweile eine historische Länge erreicht. Seit 1. Oktober 2025 (mehr als 35 Tage) stehen viele staatliche Dienste still. Die Auswirkungen bekommen auch Reisende immer heftiger zu spüren.

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Im Luftverkehr droht Chaos

Die Trump-Regierung kürzt ab Freitag, 7. November, landesweit Flüge an 40 Flughäfen um 4 Prozent. Bis nächsten Freitag, 14. November, soll die Reduzierung schrittweise auf 10 Prozent erhöht werden, falls die Haushaltssperre andauert, zitiert CNN aus der Notverordnung der Federal Aviation Administration (FAA).

Eine von der FAA vorgeschriebene Reduzierung der Flüge um 10 Prozent könnte nach Angaben der Zeitung Tausende von Flugausfällen pro Tag zur Folge haben.

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Verkehrsminister Sean Duffy sprach bereits in einer Pressekonferenz am Dienstag, 4. November, davon, dass die Lage nicht mehr zu bewältigen sei. Er warnte vor „massiven Flugverspätungen und ‑ausfällen“ und davor, dass bei weiterem Personalausfall „Teile des US-Luftraums geschlossen“ werden könnten, wenn die Haushaltssperre noch „eine Woche“ weiter anhalten würde. Das wäre Dienstag, 11. November. Der Verkehrsminister sagte, dass ein „totales Chaos“ möglich sei, berichtete CNN.

Wie ist das mit den EU-Fluggastrechten bei Flügen in die oder aus den USA? Welche Rechte habe ich? Der reisereporter erklärt, was Reisende beachten müssen, wenn ihr Flug aufgrund des Shutdowns gestrichen wurde, und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Flugkürzungen: Welche 40 Flughäfen in den USA sind betroffen?

Laut CNN wird die Flugreduzierung durch die FAA 40 stark frequentierte Flughäfen betreffen. Darunter sind die drei großen New Yorker Drehkreuze LaGuardia, John F. Kennedy und Newark sowie wichtige Flughäfen im Nordosten wie Boston Logan, Philadelphia und Teterboro.

Im Mittleren Westen sind Flughäfen wie Chicago O’Hare, Midway, Indianapolis, Detroit und Minneapolis-St. Paul betroffen. Im Süden werden unter anderem Charlotte, Dallas-Fort Worth, Miami, Atlanta und Orlando Kürzungen erleben.

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Im Großraum Washington, D.C., sind Baltimore/Washington, Dulles und Ronald Reagan National Airport betroffen. Im Westen betrifft es unter anderem Denver, Las Vegas, Los Angeles, San Francisco, Seattle und Salt Lake City. Auch Flughäfen in Hawaii (Honolulu) und Alaska (Anchorage) sind betroffen.

Zusätzlich könnten viele kleinere Flughäfen betroffen sein, da Flüge von den größeren Flughäfen umgeleitet werden müssen.

Was passiert, wenn 10 Prozent der Flüge gestrichen werden?

„Der Shutdown führt nicht nur zu Ausfällen an einzelnen Flughäfen, sondern zu landesweiten und internationalen Kettenreaktionen im Flugverkehr“, erklärt Eric Napoli, Rechtsexperte bei AirHelp. Verspätungen an großen Drehkreuzen wirken sich laut dem Sprecher auf zahlreiche Anschlussflüge aus.

Laut dem AirHelp Score 2025 gehören mehrere von den Kürzungen betroffene Flughäfen – darunter Los Angeles (Platz 21 weltweit), Atlanta (Platz 36) und Washington Dulles (Platz 60) – mit Blick auf Pünktlichkeit und Passagierzufriedenheit zu den leistungsstärksten Flughäfen des Landes.

„Eine Kürzung der Linienflüge um 10 Prozent könnte diese Dynamik grundlegend verändern, die Verfügbarkeit von Flugverbindungen verringern und gleichzeitig die Anfälligkeit für kurzfristige Verspätungen und Annullierungen erhöhen“, prognostiziert Eric Napoli.

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Welche Airlines sind betroffen?

Nach Angaben von CNN haben mehrere große Fluggesellschaften vorsorglich Hunderte von Flügen für Freitag, 7. November, und das Wochenende (8. und 9. November) gestrichen, darunter auch Delta Air Lines.

Die Fluggesellschaft informiert auf ihrer Website, dass Kundinnen und Kunden kostenlose Umbuchungs-, Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeiten, auch für Main-Basic-Tarife, erhalten.

Die meisten Delta-Flüge, vor allem internationale Langstrecken, sollen (Stand 6. November) planmäßig stattfinden.

Reisende sollten sich auf der Website oder in der App ihrer jeweiligen Fluggesellschaft über den aktuellen Flugstatus informieren.

Rechte von Reisenden bei Flugausfällen durch den ShutdownGilt der Shutdown als außergewöhnlicher Umstand?

Ja. Laut dem Fluggastrechteportal „Flightright“ handelt es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“, auf den Airlines keinen Einfluss haben, erklärt Fluggastrechtsexperte Oskar de Felice von „Flightright“ dem reisereporter auf Nachfrage.

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Aus diesem Grund seien Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in der Regel ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder Annullierung direkt auf den Shutdown oder behördlich bedingte Engpässe wie zum Beispiel fehlendes Sicherheitspersonal oder geschlossene Kontrollstellen zurückzuführen sei, informiert der Leiter der Rechtsabteilung.

Trete jedoch eine Verspätung oder Annullierung aus anderen Gründen auf, etwa wegen organisatorischer Fehler der Airline, könne ein Anspruch weiterhin bestehen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn kein Anspruch auf Entschädigung besteht, haben Reisende bestimmte Rechte. Es kommt aber darauf an, wo sich Start- und Zielflughafen befinden und welche Airline den Flug durchführt.

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Welche Fluggastrechte gelten?

Ob Airlines bei längeren Verspätungen durch Personalengpässe bei Behörden für Verpflegung oder Unterkunft sorgen müssen, hängt vor allem davon ab, wo der Flug startet, wo er landet und welche Airline ihn durchführt, erklärt Fluggastrechtsexperte Oskar de Felice weiter:

Wenn der Flug in der EU startet oder von einer EU-Airline betrieben wird und in den USA startet:

  • Bei Abflügen aus der EU oder mit einer EU-Fluggesellschaft (zum Beispiel Lufthansa, Air France): Hier gilt die EU-Fluggastrechteverordnung, auch bei Zielorten außerhalb Europas.
  • Airlines müssen Betreuungsleistungen erbringen, auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht. Dazu zählen:
    • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang
    • Hotelunterkunft inklusive Transfer, wenn ein Abflug erst am nächsten Tag möglich ist
    • Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails

Bei Flügen zwischen den USA und der EU mit nicht-europäischen Airlines wie United oder Delta gilt das US-Recht, nicht die EU-Fluggastrechteverordnung.

Das gilt bei Flügen in die USA oder aus den USA mit Nicht-EU-Airlines:

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  • Flüge zwischen den USA und der EU mit nicht europäischen Airlines (zum Beispiel United, Delta) unterliegen US-Recht, nicht der EU-Verordnung.
  • US-Airlines sind gesetzlich nicht verpflichtet, Verpflegung oder Hotelübernachtungen bei Verspätungen oder Ausfällen anzubieten.
  • Viele Airlines zeigen sich laut Fluggastrechtsexperte Oskar de Felice jedoch kulant und stellen solche Leistungen freiwillig bereit.
  • Bei einer Stornierung haben Reisende das Recht auf eine Ersatzbeförderung.
  • Nach sechsstündiger Verspätung oder einer unangemessenen Ersatzbeförderung nach Stornierung können Reisende vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückerhalten.
  • Eine Entschädigungszahlung gibt es nur bei einer Überbuchung der Maschine.
  • Reisenden steht gesetzlich keine direkte Erstattung von Übernachtungskosten oder anderen Ausgaben zu – nur wenn sie nachweisen können, dass die Airline ihnen nicht die schnellste Alternativbeförderung angeboten hat, können sie notwendige Ausgaben wie Hotelübernachtungen zurückfordern.
  • Viele US-Airlines haben jedoch Regeln, dass bei einer von der Airline verschuldeten Übernachtverspätung die Hotelkosten übernommen werden.

Kann ich meinen Flug wegen des Shutdowns stornieren?

Nur, wenn die Airline den Flug selbst streicht oder stark verzögert. „Solange die Airline den Flug durchführt, bleibt der Beförderungsvertrag bestehen“, erklärt Oskar de Felice. Wer eigenständig storniert, trägt die Kosten selbst.

Der Shutdown allein ist kein Grund für eine kostenfreie Stornierung, solange Flüge planmäßig stattfinden und die Einreise grundsätzlich möglich bleibt.

„Längere Wartezeiten oder Unannehmlichkeiten bei der Einreise sind zwar ein relevantes Ärgernis, rechtlich aber kein Grund, eine Reise zu stornieren“, so der Rechtsexperte.

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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