Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat klargestellt, dass kirchliche Trauungen nur zwischen zwei standesamtlich verheirateten Menschen stattfinden können. Man distanziere sich von „als Trauungen dargestellten Segenshandlungen“, erklärte die Landeskirche am Freitag in Berlin. Anlass waren Medienberichte, wonach die Berliner Pfarrerin Lena Müller vor einigen Wochen vier Männern im Rahmen einer „Polyhochzeit“ ihren Segen gegeben habe.

Müller sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass dies bei einer „kleinen gottesdienstlichen Zeremonie“ im Rahmen eines Pop-Up-Hochzeits-Festivals in Berlin stattgefunden habe. Dorthin seien Menschen ohne Voranmeldung zum Heiraten gekommen. Die vier Männer hätten sie dort um einen Segen für ihre Beziehung gebeten: „Man konnte sofort sehen, dass da ganz viel Liebe zwischen ihnen war. Deshalb waren wir uns im Team schnell einig: Was sollte Gott dagegen haben, dass es nun eben vier sind und nicht zwei?“

Landesbischof Christian Stäblein erklärte, dass es sich bei dieser Feier sich nicht um eine kirchliche Trauung oder Hochzeit gehandelt habe. „Vorwürfe von Polygamie in diesem Kontext sind gegenstands- und haltlos.“

Kein Eintrag ins Kirchenbuch

Laut Müller wurde die Beziehung der vier Männer auch nicht ins Kirchenbuch eingetragen, weil dazu vorher eine standesamtliche Trauung hätte stattfinden müssen – die in dieser Konstellation nicht möglich ist. Polygamie ist in Deutschland strafbar. „Aber ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass sie vor Gott wirklich geheiratet haben“, sagte Müller. „Sie haben auch eine schöne Urkunde bekommen. Und sie haben sich einen Trauspruch aus der Bibel ausgesucht, aus dem 1. Korintherbrief: ,Die Liebe hört nie auf.’“