Im und rund um den Leipziger Hauptbahnhof kommt es jährlich zu Tausenden Straftaten. Die Gewaltdelikte darunter nehmen zu. Deshalb ist dort jetzt ein Messerverbot an Wochenenden verhängt worden.

Leipzig.

Auf dem Leipziger Hauptbahnhof dürfen demnächst keine Messer oder anderen gefährlichen Gegenstände mehr an den Wochenenden mitgeführt werden. Das Verbot gelte vom 14. November bis zum 22. Dezember jeweils Freitag bis Sonntag in der Zeit von 15 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, teilte die Bundespolizei am Freitag mit. Grund sei, dass sich dort sowohl die Anzahl als auch die Brutalität der Gewaltdelikte erhöht habe. Der Bahnhofsvorplatz sei von diesem Verbot aber ausgenommen. Neben Messern gilt das Verbot auch für Scheren, Bögen, Pfeile, Hackwerkzeuge wie Äxte oder Beile und Schwerter, Säbel, Kubotan-Stifte und Eispickel. Die Mitnahme von Werkzeugen mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 Zentimetern Länge wie Schraubendreher und Meißel, von Baseball- und Softballschlägern, Knüppeln und Schlagstöcken sowie Kampfsportgeräten ist laut Allgemeinverfügung zu diesen Zeiten nun ebenfalls untersagt.

In einem Jahr 4400 Gewaltdelikte in um rund um den Bahnhof registriert

Die Bundes- und Landespolizei hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr insgesamt 4400 Gewaltdelikte im gesamten Bereich des Hauptbahnhofs registriert. Darüber hinaus gab es dort demnach 570 Drogen- und 2000 Eigentumsdelikte wie Raub und Diebstähle sowie 95 Verstöße gegen das Ausländerrecht. Bei den Raubdelikten im Umfeld des Bahnhofes seien vielfach Messer und Pfefferspray eingesetzt worden, heißt es im Bericht der Gemeinsamen Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum, in der Bundes- und Landespolizisten gemeinsam Dienst tun.

Insgesamt hat die Polizei im vergangenen Jahr am Leipziger Hauptbahnhof nach eigenen Angaben rund 4600 Kontrollen durchgeführt. Dabei sind etwa 2400 Personen durchsucht und rund 250 Platzverweise erteilt worden. Leipzig gilt als der gefährlichste Bahnhof in Sachsen.

Das droht jetzt bei Verstößen

Die Einhaltung des nun verhängten Messerverbotes an den Wochenenden wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen diese Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt werden. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiere nun ein Zwangsgeld und ein Strafverfahren, so die Polizei. (juerg)