Vor ihr wurde die „teuerste Mooswand in Deutschland“ im Kampf gehen die hohen Stickstoffdioxid-Werte an der Cannstatter Straße (B14) und dem Neckartor installiert, die deutschlandweite Berühmtheit erlangte. Nun könnte die Lärmschutzwand zwischen der Bundesstraße und dem Unteren Schlossgarten selbst zum Stein des Anstoßes werden. Denn im Rahmen des Neubaus des Nesenbachkanals und vor allem des geplanten Umbaus der viel befahrenen „Stadtautobahn“ zum Boulevard sehen die Planungen einen teilweisen Abbau vor. Ob das überhaupt möglich ist, scheint mehr als ungewiss. Das Problem: Die Schallschutzwand steht unter Denkmalschutz.
Zudem scheint auch eines der wichtigsten Bauprojekte im Rahmen des Stuttgarter Klimamobilitätsplans in Frage gestellt: Der Umbau der B14. Die unansehnliche Stadtautobahn soll in sieben Abschnitten zum Boulevard umgebaut werden. Geht es nach dem Willen der Verwaltung, könnte direkt im Anschluss oder bereits während des Kanalneubaus mit dem Bereich zwischen dem Neckartor und den Mineralbädern begonnen werden. Ein zentraler Punkt in den Planungen ist neben dem Rückbau auf vier Fahrspuren allerdings die Öffnung der Bundesstraße zum Schlossgarten, um neue Verbindungen aus dem Stuttgarter Norden in den Osten zu schaffen. Doch die Umsetzung könnte an der Schallschutzwand abprallen.
Schon bei der Vorstellung der Pläne für den Kanalbau sorgte die Aussage über den Denkmalschutz für Schmunzeln und ungläubiges Kopfschütteln. Allerdings gilt der gesamte Untere Schlossgarten laut Paragraf 2 des Denkmal-Schutz-Gesetzes als ein Kulturdenkmal. „Prägend für die Parkgestaltung ist der entstehungszeitliche Landschaftsgarten von 1817/1818“, heißt es vom zuständigen Landesamt für Denkmalpflege. Sowie „die gestalterische Weiterentwicklung durch die Bundesgartenschau 1977“. Zu diesem Anlass wurde die aus halbrunden Betonelementen bestehende Mauer gebaut und wird daher als ein fester Bestandteil des Kulturdenkmals angesehen.
Die Mauer besteht aus einzelnen, halbrunden Betonteilen Foto: Lichtgut/Max Kovalenko
Kein Einzelfall. Immer wieder werden Zweckbauten, meistens als funktionale Bestandteile umfangreicherer Anlagen, als Kulturdenkmal eingestuft. Als Beispiel nennt die Behörde die Bahnhofsanlage in Hockenheim. Eine dauerhafte Veränderung ist äußerst schwierig und aufwendig. So hat die Behörde zunächst nur einen befristeten Abbau mit fachgerechter Zwischenlagerung in Aussicht gestellt. Dennoch gibt sich das Denkmalamt gesprächsbereit. Im Falle eines dauerhaften Abbaus wäre aber eine Einzelfallprüfung nötig.
So oder so scheint dies mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden. Im Rathaus scheint über die weitere Vorgehensweise noch Ratlosigkeit zu herrschen. Bei der Vorstellung der Pläne für die Verlegung des City-Rings sowie einen autofreien Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof und des damit verbundenen Umbaus der Kreuzung am Neckartor, zitierte Stephan Oehler, der Leiter des Stadtplanungsamtes, den berühmten Satz von Franz Beckenbauer: „Schau mer mal“.