Verdächtiger im Fall Maddie
Gericht überprüft Auflagen: Muss sich Christian B. einen festen Wohnsitz suchen?
Seit mehreren Wochen lebt der Verdächtige im Fall Maddie McCann als Obdachloser in Kiel. Nun scheint es, als ob Gerichte versuchen wollten, das Vagabundentum von Christian B. zu beenden. Eine entsprechende Anordnung soll konkreter gefasst werden.
Kiel. Seit Oktober lebt Christian B., Hauptverdächtiger im Fall Madeleine McCann, als Obdachloser in Kiel. Der 48-Jährige will als verurteilter Sexualstraftäter nicht in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose leben. Immer wieder wird er in der Stadt erkannt – und zieht dann an einen anderen Ort. Dabei wird er rund um die Uhr von Polizisten begleitet.
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Zuletzt hatte B. eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen. Nach einer Beschwerde seines Verteidigers hat das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle nun die Auflagen für Christian B. überprüft. Konkret sei es um mehrere Weisungen gegangen, die in der Anordnung der Führungsaufsicht für die Zeit nach seiner Haftentlassung festgehalten seien, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.
Gericht muss Auflagen konkreter formulieren
Eine der Auflagen sieht demnach vor, dass Christian B. sich einen festen Wohnsitz im Inland suchen muss. „Das Landgericht muss diese konkrete Weisung konkreter fassen“, sagte die Gerichtssprecherin nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Nun müsse sich damit das zuständige Landgericht Hildesheim befassen. Über Einzelheiten will das Gericht am Montag informieren.
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Das Landgericht Hildesheim hatte auch beschlossen, dass der Verdächtige nach seiner Haftentlassung Mitte September im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem für die nächsten fünf Jahre eine Fußfessel tragen muss. Sein Verteidiger hatte daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Diese Weisung sei vom Gericht bestätigt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit.
Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“. Es gibt keine Anklage in dem Komplex, es gilt die Unschuldsvermutung.
Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.
KN