Bezahlung von Gröner vor Gericht erwirkt
Der Berliner Architekt Götz Peter Kaiser sollte für Gröner ein Gebäude sanieren und eines errichten. Beauftragt wurde er von der Gröner Commercial GmbH u. Co KG. Im Februar 2022 wurden zwei Verträge geschlossen. Kaiser und seine Mitarbeiter aus dem Architekturbüro fingen mit der Arbeit an. Kaiser zufolge waren eine Tiefgarage für Gröners Oldtimersammlung im Erdgeschoss vorgesehen, sowie ein Ausstellungslager für Kunst.
Die erste Rechnung wurde laut Kaiser bezahlt. Für die zweite sei nach Monaten und mehreren Mahnungen kein Geld geflossen. Im Oktober 2023 kam es zu einer Verständigung: 30.000 Euro als Restvergütung für Kaiser und seine Mitarbeiter. Gezahlt wurde jedoch nicht. Götz Peter Kaiser ging vor Gericht und bekam im Februar 2025 recht. Die Gröner-Seite muss das Architekturbüro bezahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen.
„Es ist eine Verzögerungstaktik. Entweder mit der Spekulation, dass ich aufgebe in der Zwischenzeit“, mutmaßt Kaiser. Sein Büro sei nicht sehr groß. Ein Auftrag in der Größenordnung sei wichtig. „Oder ist das Prinzip einfach: man zahlt nicht und guckt, wie die andere Seite reagiert?“ Gröners Anwalt schreibt MDR INVESTIGATIV, der Architekt sei „für seine Tätigkeiten (…) vollständig bezahlt“ worden.
Es ist eine Verzögerungstaktik. Entweder mit der Spekulation, dass ich aufgebe oder man guckt, wie die andere Seite reagiert.
Götz Peter Kaiser, Leiter eines Berliner Architekturbüros
Unternehmensberater klagt Honorare ein
Auch der Geschäftsführer der Leipziger Unternehmensberatung Clarendorn, Robert Hesse, muss sein Geld einklagen. Seit 2016 war Clarendorn für Gröner-Firmen tätig, leistete Bauberatung sowie Presse- und Medienarbeit. Ab 2022 blieben seine Honorare aus. Ein erstes Verfahren dazu hat Clarendorn gewonnen. In einem zweiten wurden Hesse die Honorarforderungen zu 80 Prozent zugesprochen. Das Gröner-Unternehmen ging in Berufung. Bis 2022 sei die Zusammenarbeit reibungslos gelaufen, so Hesse.
Gröners Anwalt schreibt MDR INVESTIGATIV zu Clarendorn, die Honorarforderung sei „strittig“. Christoph Gröner selbst ist nicht zu einem Interview bereit. Sein Anwalt schreibt: „Bislang habe die Gröner Gruppe jede berechtigte Forderung beglichen […]. Aber dort, wo Forderungen strittig sind […] bleibt es das gute Recht meiner Mandanten, die Zahlung zu verweigern und die Pflicht zur Zahlung von den Ergebnissen gerichtlicher Nachprüfungen abhängig zu machen.“.
Rechnungen wohl unregelmäßig und verspätet bezahlt
MDR INVESTIGATIV hat mit 70 Menschen geredet, die an Projekten von Christoph Gröner beteiligt waren: Handwerker, Architekten, externe Dienstleister. Viele Erfahrungen gleichen sich. Für ihre geleistete Arbeit seien sie nicht bezahlt worden, sagen sie. Einige müssen ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen: Außenstände von fünf- bis sechsstelligen Summen. Für Gröners Anwalt sind das wohl alles „strittige Forderungen“. Er antwortet: „Herr Gröner versucht, in einer von der Krise enorm getroffenen Branche (…) seine Unternehmensgruppe durch eine schwierige Zeit zu führen“.