Standdatum: 10. November 2025.
Autorinnen und Autoren:
Markus Daschner
Die Fraktionschefin hat nun angekündigt, dass die CDU einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss für angebracht hält. (Archivbild)
Bild: dpa | Sina Schuldt
Die CDU-Fraktion um Wiebke Winter stellt einen entsprechenden Antrag. Der Ausschuss soll die Umstände bei der Versetzung von Staatsräten in den Einstweiligen Ruhestand aufklären.
Damit erhöht die CDU im Zuge der Ermittlungen gegen Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) den Druck. Zuvor hatte bereits die Fraktion Bündnis Deutschland (BD) für den Ausschuss gestimmt. Danach soll das Gremium die Gründe und Abläufe bei der Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten der Senate von Andreas Bovenschulte (SPD) in den einstweiligen Ruhestand während der 20. und 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft untersuchen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass der Eindruck einer Bedienmentalität von Politikern entsteht. Das nützt nur den falschen Kräften. Wir wollen eine Vertrauensoffensive für unsere Demokratie.
Wiebke Winter (CDU), Fraktionsvorsitzende
Sechs Ruhestands-Fälle sollen beleuchtet werden, darunter diejenigen, in denen derzeit die Staatsanwaltschaft Bremen wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. „Wir haben das Personalkarussell der Senate Bovenschulte intensiv geprüft, und sehen ein Muster“, sagte Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Die CDU will auch die Umstände untersuchen, unter denen Bovenschultes damalige Ehefrau Ulrike Hiller (SPD) in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Hiller war bis 2019 als Staatsrätin Bremens Bevollmächtigte beim Bund und schied aus dem Senat aus, nachdem ihr damaliger Ehemann zum Bürgermeister gewählt worden war.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Mindestens ein Viertel der Abgeordneten müssten sich dem Antrag anschließen. Der Verdacht: Unter anderem der ehemalige Staatsrat des Wirtschaftsressorts könnte mit einer vorgeschobenen Begründung in den Ruhestand geschickt worden sein, damit er ein hohes Ruhegehalt erhält. Anspruch auf das Geld haben Staatsräte nur, wenn die Behörde ihnen nach mindestens zwei Jahren im Amt kündigt. Wer früher oder auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheidet, bekommt kein Ruhegehalt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob Kristina Vogt bei der Entlassung ihres ehemaligen Staatsrats gegen das Beamtenrecht verstoßen haben könnte. Der Fall erinnert an die Affäre im Umweltressort. Die ehemalige Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) trat zurück, nachdem es Kritik an der Entlassung ihrer Staatsrätin gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls wegen des Verdachts der Untreue. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
Information zum Thema
Was macht ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss?
Mindestens ein Viertel aller Abgeordneten der Bürgerschaft müssen einem Antrag zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu stimmen. Kommt er zustande, setzt sich dieser aus Abgeordneten der Fraktionen oder Gruppen zusammen. Die Aufgabe der Mitglieder des Ausschusses ist es dann, eventuelle Missstände aufzuklären. Am Ende wird zwar kein Urteil im juristischen Sinne gefällt, doch der Ausschuss darf Beweise erheben und Sachverständige vorladen. Zudem werden Zeugen vernommen – gegebenenfalls auch unter Eid. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss tagt in der Regel öffentlich.
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Quellen:
buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 10. November 2025, 19:30 Uhr