Das Bürgerbegehren gegen Kürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) ist aus Sicht der Stadtverwaltung rechtlich unzulässig. Das hätte ein Gutachten ergeben, teilte die Stadt mit. Insbesondere die Vorschläge zur Finanzierung des ÖPNV reichten nicht aus. Deshalb werde Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) dem Stadtrat vorschlagen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.
40.000 Menschen gegen Kürzungen bei Bus und Bahn
Rund 40.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift, das Angebot der Verkehrsbetriebe auf dem Niveau von 2024 zu erhalten. Mitte Dezember soll der Stadtrat entscheiden. Hintergrund sind die klammen kommunalen Kassen. Weil Geld fehlt, will die Stadt auch beim Angebot des öffentlichen Nahverkehrs sparen. Die DVB haben bereits im Sommer einzelne Fahrpläne ausgedünnt und Linien gekürzt. So fährt die Linie 7 seltener bis Pennrich.
Kritik an Entscheidung im Rathaus
Gegen weitere Kürzungen regt sich Widerstand – unter anderem gebündelt vom „Bündnis Mobilität für alle“. Das Bündnis bezeichnet die Entscheidung der Stadt als „einen Affront gegen die 40.000 Menschen in Dresden, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben“. Es sei eine „Missachtung der Bürgerbeteiligung“, die in “ Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit fatal“ sei.