Insgesamt stehen dem Paar 1.012 Euro Bürgergeld zu. Auch ihre Miete und Heizkosten werden übernommen, in ihrem Fall 480 Euro. Bis noch vor wenigen Wochen hatten beide auch etwas dazu verdient: Er für zwei Stunden in der Woche als Hausmeister und sie als Putzfrau. Vom Zuverdienst durfte das Paar 200 Euro behalten, der Rest wurde auf das Bürgergeld angerechnet. Am Ende hatten sie statt der 1.012 bis zu 1.228 Euro zur Verfügung.

„Bürgergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden“, erklärt die Arbeitsagentur auf ihrer Homepage Antragstellern. Hilfebedürftig ist, wessen Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und wer den „Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten“ kann.

Schonvermögen
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges darf eine alleinstehende Person 40.000 Euro als Vermögen behalten, jedes weitere Familienmitglied 15.000 Euro. Ab dem 2. Jahr gilt noch ein Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person.

Bürgergeld in Italien: Hilfe für Erwerbfähige gestrichen

Würden Marcel Kieselbach und seine Frau in Italien leben, hätten sie keinen Anspruch auf Bürgergeld oder eine andere Art von Sozialhilfe. Die Regierung in Rom hat im letzten Jahr das Bürgergeld, das „Reddito di Cittadinanza“, für alle, die als arbeitsfähig gelten, abgeschafft. Dadurch wurde die Zahl der Empfänger in Italien um rund 40 Prozent reduziert.

Aber es gibt noch eine Eingliederungshilfe für Schutzbedürftige. Sie beträgt 500 Euro. Auch ein Mietzuschuss in Höhe bis 280 Euro kann beantragt werden. Das Geld gibt es nicht in bar, sondern auf einer Karte. Doch wer bekommt es? „Anspruch auf diese Leistungen haben nur noch bestimmte Personen. Menschen über 60 Jahre, Menschen mit Behinderung, Familien mit minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Kurz, jeder, den der italienische Staat ansatzweise für arbeitsfähig hält, ist vom Bezug dieser Leistung ausgeschlossen“, erklärt Tilmann Kleinjung, Korrespondent im ARD-Studio Rom. Als Schonvermögen werden hier 6.000 Euro pro Person gewährt.