18-Jähriger wird zum Mörder

15 Schüsse und ein Toter – wegen einer Verwechslung

12.11.2025 – 12:11 UhrLesedauer: 2 Min.

Großeinsatz nach Schüssen in GöppingenVergrößern des Bildes

Großeinsatz nach Schüssen in Göppingen (Archivbild): Ein junger Mann muss wegen Mordes mehrere Jahre in Haft. (Quelle: Marius Bulling/dpa/dpa-bilder)

Ein junger Mann stürmt in eine Bar. Er hat ein klares Ziel: eine bestimmte Person töten. Doch dann begeht er einen folgenreichen Fehler.

Das Landgericht Stuttgart hat am Mittwoch einen 18-Jährigen wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der junge Mann hatte nach Auffassung des Gerichts in einer Bar in Göppingen einen Unbeteiligten erschossen, weil er ihn mit einem Führungsmitglied einer rivalisierenden Bande verwechselte.

Der Angeklagte betrat am 2. Oktober 2024 die Lokalität und gab laut Gericht sofort und ohne Vorwarnung 15 Schüsse aus einer Maschinenpistole ab. Das Opfer, das mit dem Rücken zu ihm saß, wurde aus 78 Zentimetern Entfernung in den Hinterkopf getroffen und starb sofort.

Zwei weitere Männer wurden aus zwei bis drei Metern Entfernung von mehreren Schüssen getroffen, unter anderem im Oberkörperbereich. Zwischen dem Betreten und Verlassen der Bar vergingen weniger als zehn Sekunden.

Ein Gerichtssprecher teilte nach der Urteilsverkündung mit: „Der Getötete sah dem Führungsmitglied der rivalisierenden Gruppierung ähnlich, weshalb es zu einer Personenverwechslung kam.“

Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da die Opfer nicht mit einem Angriff rechnen konnten. Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten eine höhere Strafe von neun Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hingegen plädierte auf eine mildere Haftstrafe.

Der Schütze, ein Syrer, der bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebt, war erst Monate nach der Tat im Kreis Ludwigsburg festgenommen worden. Er räumte im Laufe des Prozesses ein, geschossen zu haben. Auch die Opfer besitzen die syrische Staatsangehörigkeit.

Die Tat ist das Ergebnis einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen zwei Banden im Großraum Stuttgart. Nach Schätzungen des Landeskriminalamts gehörten diesen Gruppen einst mehr als 500 junge Menschen als Unterstützer, Mitläufer oder Führungsleute an.

Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, fand die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.