Diese TV- und Hörfunksender sollen künftig leicht zu finden sein.

Medienanstalten empfehlen private und öffentlich-rechtliche Angebote, die mit ihren Informationen die Demokratie stärken – Gerätehersteller sollen Benutzeroberflächen entsprechend anpassen.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in Deutschland will demokratiestärkende Medienangebote fördern und besser sichtbar machen. Die Medienanstalten legen deshalb alle drei Jahre fest, welche privaten Bewegtbild-, Audio- und Telemedienangebote einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten. Sie erhalten damit den so genannten Public-Value-Status. Die entsprechenden Listungen entstanden in enger Abstimmung mit dem ÖRR und verzahnen private und öffentlich-rechtliche Medienangebote. Heute wurden sie veröffentlicht.

Insgesamt erhielten 324 Angebote die Auszeichnung mit dem Public-Value-Status. Darunter befinden sich 72 bundesweite private Bewegtbild-, Audio- und Telemedienangebote. Hinzu kommen 252 lokal, regional und landesweit relevante Formate. Diese haben den Status jeweils für ihr Versorgungsgebiet erhalten und deren Status gilt nur für diese jeweilige Region. Gesetzliche Grundlage dieser Bestimmung ist § 84 Medienstaatsvertrag (MStV).

Beim Radio zeigt sich starke regionale Verankerung

Besonders im Bereich Radio zeigt sich die starke regionale Verankerung vieler Angebote. „Diese föderale Vielfalt unterstreicht die zentrale Rolle regionaler Medien für eine ausgewogene und demokratische Meinungsbildung.“ So heißt es in der Pressemitteilung der DLM. „Es ist unsere Aufgabe, als Medienanstalten dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen die Möglichkeit haben, sich durch eine Vielzahl von Medien unabhängig zu informieren. Mit dem erneuten Abschluss des Public-Value-Verfahrens sichern wir die Auffindbarkeit gesellschaftlich relevanter Angebote.“ Das sagte Albrecht Bähr, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten.

Das Bestimmungsverfahren zum Erhalt des Public-Value-Status wurde bereits im Juni 2025 abgeschlossen. Im nächsten Schritt liegt es an den Geräteherstellern bzw. Benutzeroberflächen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Die ausgezeichneten Angebote müssen für den Zeitraum von drei Jahren leicht auffindbar gemacht werden. Das gilt etwa auf Smart-TVs, In-Car-Audio-Systemen, Radios, Streaming-Plattformen oder in Mediatheken.

Anbieter von Benutzeroberflächen müssen handeln

Verbunden mit den nun veröffentlichten Listungen, ist auch eine Empfehlung für die Reihenfolgen. Diese sollen die Anbieter von Benutzeroberflächen für Bewegtbild-, Audioangebote und Telemedien umsetzen. Sie sind auf der Website der Medienanstalten abrufbar. Zeitgleich veröffentlichen die Medienanstalten dort zudem die „Grundsätze zur leichten Auffindbarkeit“. Diese sind in Form von FAQs für Anbieter gestaltet, die praktische Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen geben.

„Ohne Auffindbarkeit keine Nutzung und ohne Nutzung keine Refinanzierung. Das ist die simple Logik des Medienökosystems, umso mehr in der digitalen Welt. Deswegen sorgen wir mit dem Public-Value-Verfahren dafür, dass Angebote, die einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung leisten und damit eine besondere Stellung in der Demokratiesicherung einnehmen, auch wahrgenommen werden können“, erklärte Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.

Gesellschaftlich relevante Inhalte sollen sichtbar bleiben

„Als demokratische Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, die Auffindbarkeit verlässlicher Informationen dem Zufall oder Plattformlogiken zu überlassen. Das Public-Value-Verfahren stellt sicher, dass gesellschaftlich relevante Inhalte sichtbar bleiben und nicht im digitalen Grundrauschen untergehen“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, der in dem Verfahren federführenden Medienanstalt.

„Dass auch diesmal eine gemeinsame Listung aller Public Value-Angebote – der öffentlich-rechtlichen und der kommerziellen Angebotsseite – im Konsens festgelegt werden konnte, ist erneut ein gutes Zeichen für das Funktionieren unseres dualen Rundfunksystems. Damit erhöhen wir die Wirksamkeit für die Auffindbarkeit unserer Inhalte ganz deutlich“, so Florian Hager, Vorsitzender der ARD.

Public-Value-Status für maximal drei Jahre vergeben

Das Public-Value-Verfahren gemäß § 84 Medienstaatsvertrag soll sicherstellen, dass besonders vielfältige und meinungsrelevante Medienangebote leicht auffindbar sind. Ziel ist es, die Erstellung solcher Inhalte zu befördern und deren Auffindbarkeit auf Benutzeroberflächen zu verbessern und damit die Medienvielfalt zu stärken. Erstmals haben die Medienanstalten 2022 Listungen mit Public-Value-Angeboten veröffentlicht. Die erneute Durchführung des Verfahrens war notwendig, da der Gesetzgeber die Vergabe des Public-Value-Status für eine Dauer von maximal drei Jahren vorsieht.

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