Mitten in Berlin, gegenüber des Madame Tussauds am Brandenburger Tor, blickt derzeit Steffen Krach von einer Werbesäule. Der SPD-Spitzenkandidat sorgt damit für Diskussionen – allerdings nicht wegen seiner Botschaft, sondern wegen des Zeitpunkts.

Auf der Plattform X werfen Nutzer der SPD vor, zu früh mit Wahlwerbung begonnen zu haben. Laut Vorschrift darf diese nämlich erst sieben Wochen vor dem Wahltag, also ab dem 2. August 2026, im öffentlichen Raum erscheinen. Doch liegt hier tatsächlich ein Verstoß vor? Die Berliner Zeitung hat nachgefragt.

Die Wahlwerbung befindet sich auf den sogenannten Citywalls

Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte die SPD Berlin mit, dass die Buchung kommerzieller Werbeflächen für politische Werbung nicht verboten ist. So habe die Fraktion bei der Firma Wall Werbung auf kommerziellen Flächen gebucht.

Die zeitliche Begrenzung der sogenannten Plakatier-Zeiträume beziehe sich auf die kostenfreie Sondernutzung der öffentlichen Flächen, die im Wahlkampf allen Parteien gleichermaßen zur Verfügung stehen.

Steffen Krach auf einer Citywall in der Nähe des Brandenburger Tors

Steffen Krach auf einer Citywall in der Nähe des Brandenburger TorsSinem Koyuncu

Ist das erlaubt? Die Senatsverwaltung liefert Antworten

Die Wahlwerbung von Steffen Krach befindet sich auf den sogenannten Citywalls. Dabei handele es sich um feste Werbeinstallationen, mit deren Inhalt der Bezirk nichts zu tun hat. Sie laufen über den Werbevertrag des Landes Berlin.

Auch bei der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat die Berliner Zeitung nachgefragt. Diese erklärt, dass es zu den Werbeanlagen, also den Citywalls, öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Land Berlin und dem Werbeunternehmen gibt.

Für die einzelnen Standorte seien zudem Sondernutzungserlaubnisse nach Paragraf 11 BerlStrG erforderlich, für deren Erteilung die Bezirke zuständig sind. In diesem Rahmen komme auch politische Werbung außerhalb von Wahlkampfzeiten in Betracht.

Steffen Krach: Von Hannover nach Berlin

Ob die bezahlte Werbung dem SPD-Spitzenkandidaten für den anstehenden Wahlkampf für das Berliner Abgeordnetenhaus helfen wird, wird sich zeigen. Krach ist seit 2021 Regionspräsident in seiner Heimat Hannover. Seine endgültige Nominierung wird auf dem Landesparteitag am 15. November erfolgen.

Nominiert wurde er vom geschäftsführenden Landesvorstand, mit Nicola Böcker-Giannini und Martin Hikel als Vorsitzende. Das politische Parkett in Berlin kennt Krach trotz seines Hannover-Hintergrunds dennoch gut. So hat er als Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung von 2014 bis 2021 die Berliner Wissenschaftspolitik geleitet. Zuvor arbeitete er in der SPD-Bundestagsfraktion als Referent.