Die Triage-Regelung wurde gekippt: Am 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur umstrittenen Triage-Regelung verkündet. Damit ist eine lange Phase der Unsicherheit beendet. Doch was genau hat das Gericht entschieden? Und welche Folgen hat dieser Beschluss für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland?

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Was ist neu?

Am 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die sogenannte Triage-Regelung wurde für nichtig erklärt. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter in Karlsruhe ist sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Doch was ist die Triage-Regelung eigentlich?

Viele kennen den Begriff Triage noch aus der Zeit der Corona-Pandemie. Damals regelte diese Verordnung, wie das Bundesverfassungsgericht erklärt, wer bei knappen Ressourcen zuerst behandelt wird. Die Entscheidung lag demnach nicht mehr allein im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte, sondern wurde durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Wer also behandelt wird, wer auf ein Bett warten muss und wer unter Umständen benachteiligt wird, wurde durch die Regelung genau festgelegt.

Auslöser der Debatte war eine Verfassungsbeschwerde, die Ende 2021 von Menschen mit Behinderung formuliert wurde. Die Gruppe forderte, wie das Gericht mitteilte, gesetzlich sicherzustellen, dass sie im Fall einer Triage nicht benachteiligt werden. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber entsprechende Schutzmaßnahmen schaffen müsse. Die folglich eingeführte Regelung – die nun aufgehoben wurde – hatte genau diese Vorgaben umgesetzt, geriet aber später in die Kritik von Ärztinnen und Ärzten.

Beschwerde aus der Medizin: Eingriff in die Berufsfreiheit

Während der Corona-Pandemie führte die Triage-Regelung zu heftigen Diskussionen. Laut Daten des Infektionsradars des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) starben Anfang 2021 teilweise über 6000 Menschen pro Woche an den Folgen des Virus. Viele Krankenhäuser waren überlastet und Intensivstationen voll belegt. Wer ein freies Bett bekam und wer auf ein anderes Krankenhaus verlegt oder gar nicht mehr behandelt wurde, entschied damals die Triage-Regelung.

Nach Ansicht vieler Notfall- und Intensivmediziner griff diese gesetzliche Vorgabe, wie das Gericht mitteilt, jedoch massiv in ihre Berufsfreiheit ein. Ärztinnen und Ärzte sahen sich in ihrer Verantwortung beschränkt, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Kriterien in einer akuten Notsituation ausschlaggebend sind. Deshalb reichten mehrere Medizinerinnen und Mediziner in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein – mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Triage-Regelung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. „Ob“ und „Wie“ Mediziner Patientinnen und Patienten behandeln, ist „keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes“, so der Gerichtsbeschluss.

Karlsruhe: Was ändert sich jetzt für die Bundesländer?

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige Triage-Regelung aufgehoben. Damit geht die Verantwortung laut Gerichtsurteil nun an die Bundesländer über. Tritt eine Triage-Situation also ein, liegt es künftig an den Ländern zu entscheiden, nach welchen Kriterien in solchen Notfällen vorgegangen wird.

  • Nina Feger

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