Mit großer Verwunderung hat der DGB Berlin-Brandenburg die Meldung der Unternehmensvereinigung Berlin-Brandenburg registriert, der zufolge mehrere Berliner Unternehmen an den Senat appellieren, den Gesetzgebungsprozess zur Einführung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin zu stoppen. Der Appell basiert auf scheinbaren Argumenten, die seit Beginn der öffentlichen Auseinandersetzung stets wiederholt wurden. So wurde u.a. am Beispiel der BVG behauptet, es kämen Zahlungen in mindestens sechsstelliger Größenordnung auf das Unternehmen zu. Diese Behauptung wurde inzwischen von der zuständigen Senatsverwaltung widerlegt.
Anlässlich der aktuellen Ausbildungsbilanz der Agentur für Arbeit erinnert Nele Techen, stellvertretende Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg, daran, dass sich die Lage auf dem Berliner Ausbildungsmarkt 2025 nicht verbessert habe. Während sich die Zahl der Bewerber*innen deutlich erhöht hat, ist das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen auf den Stand von 2021 gesunken. Auch in diesem Jahr werden voraussichtlich wieder Tausende von jungen Menschen keinen Ausbildungsplatz finden.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD haben sich die Parteien darauf verständigt, dass eine Ausbildungsumlage eingeführt wird, wenn es nicht gelingt, 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge abzuschließen. „Davon sind wir nach den jüngsten Zahlen sehr weit entfernt! Ein Weiter-wie-bisher kann nicht die Antwort sein.“ betont Techen.
Unterstützung bekommt der DGB-Bezirk auch von der Bundesebene. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende, sagte: „Berlin hat im bundesweiten Vergleich die größten Versorgungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt. Schon deshalb sollte der Senat an dem geplanten Ausbildungsförderungsfonds festhalten. Alle Jugendlichen, die dies wollen, brauchen eine Chance auf einen Ausbildungsplatz.“
Der vorliegende Gesetzentwurf, der heute im Arbeits- und Sozialausschuss beraten wird, geht eindeutig in die richtige Richtung – an der einen oder anderen Stelle besteht aber noch Verbesserungsbedarf. „Das Gesetz muss Betrieben zugutekommen, die tatsächlich ausbilden. Missbrauch durch falsche Angaben muss durch schärfere Nachweispflichten, Kontrollen und Sanktionen ausgeschlossen werden. Besonders wichtig ist uns, dass tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nicht benachteiligt werden dürfen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit hohen, tariflichen Ausbildungsvergütungen nur einen Teil der Vergütungen erstattet bekommen, während Unternehmen, die ihren Auszubildenden weniger als die Pauschale bezahlen, auch noch einen Bonus bekommen. Zudem benötigen wir auch Maßnahmen und Budget für eine bessere Ausbildungsqualität.“ so die stellvertretende DGB-Bezirksvorsitzende.