Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wirecard-Aktionäre ihre Schadensersatzforderungen nicht wie Gläubiger aus der Insolvenzmasse des Unternehmens begleichen können. Gemäß der Entscheidung müssen zunächst die Ansprüche von Banken oder Angestellten bedient werden.
Geklagt hatte das Vermögensverwaltungsunternehmen Union Investment. Es forderte zehn Millionen Euro Schadensersatz aus der Insolvenzmasse. Seiner Auffassung nach wurde das Unternehmen von Wirecard getäuscht. Zum Zeitpunkt der Wirecard-Pleite im Jahr 2020 hielt Union Investment noch 70.000 Aktien.
Aktionäre stehen Unternehmensrisiko näher
Zunächst hatte das Oberlandesgericht München Union Investment recht gegeben, doch der BGH nahm dieses Urteil nun zurück. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Aktionäre dem unternehmerischen Risiko näher stünden als Banken, die dem Unternehmen Kredite gegeben hatten.
Insgesamt 50.000 Aktionäre hatten laut Angaben des Gerichts Schadensersatzforderungen gestellt. Rund 8,5 Milliarden Euro meldeten sie in der Insolvenztabelle an. Damit belaufen sich die Forderungen aller Gläubiger auf insgesamt 15,4 Milliarden Euro.
Das ist deutlich höher als die Insolvenzmasse, die bei 650 Millionen Euro liegt. Für die Aktionäre bedeutet das, dass sie kein Geld bekommen könnten, denn laut Insolvenzordnung bekommen Aktionäre und Miteigentümer erst Schadensersatz, wenn die einfachen Gläubiger wie Angestellte und Kreditgeber entschädigt wurden.
Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, als sich herausstellte, dass 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten in Asien liegen sollten, nicht existierten. Gegen zwei Wirecard-Vorstandsmitglieder wird in München derzeit ein Strafprozess geführt. Markus Braun und Jan Marsalek wird bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Marsalek ist derzeit auf der Flucht und wird international gesucht. Er soll sich in Moskau aufhalten und dort für den russischen Geheimdienst arbeiten. In Österreich wird aktuell geprüft, ob man Marsalek die Staatsbürgerschaft entziehen könnte.
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