24.04.2025 – 12:01

Polizeidirektion Kiel

Kreis Plön (ots)

Aktuell häufen sich im Bereich Preetz Anrufe falscher Polizeibeamter sowie sogenannte Schockanrufe. Die Polizei warnt erneut ausdrücklich vor den Maschen.

Angerufene berichteten, dass sich bei ihnen die Polizei telefonisch gemeldet und über eine Festnahme eines Raubstraftäters berichtetet hätte. Bei dem vermeintlichen Täter hätte die Polizei einen Zettel mit der Anschrift der Angerufenen aufgefunden. Zum Schutz der dieser müsse die angebliche Polizei nun Wertgegenstände der Betroffenen sichern und abholen.

Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Täter am heutigen Tag Erfolg hatte. Alle Angerufenen reagierten nach jetzigem Kenntnisstand richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten und über 110 die Polizei informierten.

Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. – Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. – In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit
verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen
Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall
sprechen würde. – Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110. – Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige
kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an
vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter
der Ihnen bekannten Rufnummer zurück. – Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an
einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in
Vorleistung, um Gewinne zu erhalten. – Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder
Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. – Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei
Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Magnus Gille

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