Das Bürgerbegehren zum Stopp der Bebauung auf den innerstädtischen Gleisflächen, die durch Stuttgart 21 freiwerden sollen, hat nicht ausreichend Unterstützer gefunden. Je nach Lesart fehlen nur wenige Stimmen bis zum Erreichen des Quorums von 20000 gültigen Unterschriften. Unter Hinweis auf diesen knappen Ausgang wollen die Initiatoren die Auszählung durch die Stadt überprüfen. Das Rathaus lehnt das unter Hinweis auf rechtliche Grundlagen und den Datenschutz ab. Droht nun ein juristisches Nachspiel?

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart wirft der Stadtspitze nun ein „Foulspiel“ vor, das Rathaus verweigere „Transparenz und Einsichtnahme“. Bereits vor der Auszählung hatten sich die Initiatoren, unter ihnen der Stadtrat der Linksfraktion, Hannes Rockenbauch, und die Stadtverwaltung und an deren Spitze OB Frank Nopper (CDU) ineinander verhakt. Es ging bei dem teilweise heftig geführten Disput um die Frage, wann jener Zeitpunkt anzusetzen sei, der die dreimonatige Sammelfrist für die Unterstützerunterschriften auslöst.

Diese Vorgeschichte ist nicht unerheblich, scheiden sich doch bis heute daran die Geister, was wiederum Auswirkungen auf die Gesamtzahl der abgegebenen Unterschriften hat. Für die Initiatoren steht fest: man habe nahezu 24000 Stimmen abgegeben. Diese Zahl ist nach der Prüfung durch das Statistische Amt der Stadt Stuttgart auf 19835 geschrumpft und liegt damit 165 unter der benötigten Marke von 20000.

Organisatoren und Stadt uneins über ausgezählte Unterschriften

Die Stadt hingegen verwies nach Auszählung darauf, dass bis zum Ende des „gesetzlich festgelegten dreimonatigen Zeitraums“ zwar mehr als 20000 Unterschriften zusammengekommen seien. Nach Prüfung durch das Statistische Amt habe sich ergeben, „dass davon 18270 Unterschriften gültig sind“. Nach Sichtweise der Stadt wäre damit das Quorum um 1730 Stimmen verfehlt worden.

Das Aktionsbündnis und die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens – neben Rockenbauch noch Angelika Linckh und Gero Treuner – wollen die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Es sollte „eine demokratische Selbstverständlichkeit sein, dass die für ungültig erklärten Stimmen überprüft werden können“, sagt Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses. Die Kritiker machen geltend, es sei „Transparenz und Einsichtnahme in das Prüfergebnis zugesagt worden“.

Stadt: Kontrollen der Unterschriften sind enge Grenzen gesetzt

Ein Stadtsprecher weist hingegen darauf hin, die Unterschriftenlisten seien „gesetzlich besonders geschützt – weder Informationsfreiheitsgesetz noch Akteneinsichtsrecht greifen, und selbst eine freiwillige Einsicht ist aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig“. Auskünfte über diese Listen seien „streng begrenzt und ausschließlich Behörden, Gerichten und anderen amtlichen Stellen vorbehalten. Vertrauenspersonen gehören ausdrücklich nicht zu diesem berechtigten Personenkreis“. Der Sprecher weist auch die Darstellung einer nicht eingehaltenen Zusage durch die Verwaltung entschieden zurück. „Das Statistische Amt hat zu keinem Zeitpunkt eine Einsicht in die geprüften Einzelunterschriften des Bürgerbegehrens in Aussicht gestellt“.

Nun steht also Wort gegen Wort und es ist nicht auszuschließen, dass der Vorgang noch die Gerichte beschäftigen wird. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklären Linckh, Rockenbauch und Treuner: „Wir werden juristisch prüfen lassen, ob die Verweigerung der Einsicht rechtlich haltbar ist“.