Ein 66-jähriger Leipziger, der zwei Waschbären mit einem Spaten erschlagen hat, muss 1.500 Euro an die Tiernothilfe zahlen. Zusätzlich muss der Mann auch seine Anwaltskosten tragen. Im Gegenzug hat das Amtsgericht Leipzig das Verfahren gegen ihn eingestellt. Darauf haben sich Gericht und Verteidigung angesichts der klaren Aktenlage geeinigt.
Drei Zeuginnen hatten im August die Schmerzensschreie der Tiere in Leipzig-Schleußig gehört. Der Mann hatte in der Sache wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bereits einen Strafbefehl zugestellt bekommen, war dagegen aber in Einspruch gegangen. Deshalb wurde am Donnerstag vor Gericht verhandelt.