Google Firmensitz in Mountain View, Kalifornien

Stand: 14.11.2025 12:44 Uhr

Einem Gerichtsurteil zufolge muss Google der Preisvergleichs-Plattform Idealo 465 Millionen Euro zahlen. Der US-Konzern habe seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht, so das Landgericht Berlin.

Google muss dem deutschen Preisvergleichs-Internetportal Idealo einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zufolge wegen Kartellverstößen rund 465 Millionen Euro Schadenersatz inklusive Zinsen zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)).

Das mehrheitlich zum Medienkonzern Axel Springer gehörende Internetportal hatte Google vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine über Jahre hinweg missbraucht zu haben. Dabei habe der US-Konzern eigene Angebote gegenüber Idealo bevorzugt.

Idealo-Forderung war weitaus höher

Die zugesprochene Schadenersatzsumme liegt allerdings deutlich unter der Forderung von Idealo. In der Klage hatte die Vergleichs-Suchmaschine ursprünglich 3,5 Milliarden Euro von Google verlangt, als Schadenersatz inklusive Zinsen. Die Klage von Idealo bezog sich auf den Zeitraum von 2008 bis Ende 2023. Für die Jahre 2024 und 2025 könnte Idealo weiteren Schadenersatz verlangen.

„Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht“, sagte Albrecht von Sonntag, Co-Gründer und Beirat von Idealo. Allerdings gingen die Folgen der Selbstbevorzugung weit über den zugesprochenen Betrag hinaus. „Wir werden weiterkämpfen – denn Marktmissbrauch muss Konsequenzen haben und darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell werden, das sich trotz Bußgeldern und Schadensersatzzahlungen lohnt.“ Idealo wolle den Rechtsweg weiter beschreiten. Das Unternehmen sieht die Schadensersatzklage als „wichtigen Schritt in der Durchsetzung europäischen Wettbewerbsrechts“.

Google soll eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugen

In einem ähnlich gelagerten Fall wurde der Producto GmbH (Testberichte.de) ebenfalls ein Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Hier beläuft sich die Gesamtsumme auf gut 107 Millionen Euro. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist jeweils die Berufung zum Kammergericht Berlin möglich.

Konkret geht es darum, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und gleichzeitig konkurrierende Angebote benachteiligt haben soll. Die Klagen stützten sich dabei unter anderem auf die bereits von der EU-Kommission 2017 verhängte hohe Kartellstrafe gegen Google in diesem Bereich.

Google macht beim Werbegeschäft Zusagen an die EU

Auch hinsichtlich seines Geschäftsmodells mit Werbung befindet sich Google aktuell in einem Rechtsstreit. Die EU-Kommission hatte im September eine Strafe in Höhe von fast drei Milliarden Euro verhängt, weil das Reklamegeschäft des Konzerns gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoße. Die Behörde forderte Google zudem auf, sein Geschäftsmodell grundlegend zu ändern, und drohte mit einer Zerschlagung. Nun kündigte das Unternehmen besagte Änderungen an.

So verspricht der US-Konzern, mehr Informationen zu Werbegeboten zu veröffentlichen und für Wettbewerber zugänglich zu machen. Außerdem sollen die Werbeserver mit einer Alternative zum hauseigenen Auktionsprogramm verknüpft werden. Eine Google-Sprecherin erklärte, mit den Zusagen würden die Vorwürfe der EU-Kommission „vollständig“ ausgeräumt. Google werde in den kommenden Monaten weiter mit den Ermittlern zusammenarbeiten, die verhängte Strafe aber dennoch vor Gericht anfechten. Die Kommission muss nun bewerten, ob ihr die Zusagen ausreichen.

Google macht auf verschiedene Arten Geld mit Werbung. Neben Werbebannern auf den Google-Seiten selbst betreibt der Konzern Server, über die andere Webseiten ihre Werbeplätze verwalten können. Außerdem hat Google ein Auktionssystem, das Werbeanbieter und Webseiten zusammenbringt, sowie Programme für den Kauf von Anzeigebannern. Nach Einschätzung aus Brüssel beherrscht Google den Markt für diese Technologien und nutzt seine Stellung zusätzlich aus, sodass Wettbewerber kaum Chancen haben.