Die Stadt Köln setzt das Verweilverbot bis auf Weiteres außer Kraft. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht das Verbot als „unverhältnismäßig“ bezeichnet.

„Die Stadtverwaltung wird die heute eingegangene schriftliche Begründung des Urteils auswerten und prüfen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung wird der Vollzug des Verweilverbotes ausgesetzt“, erklärte die Stadtverwaltung t-online. Dennoch werde das Ordnungsamt am Wochenende für die Einhaltung der Lärmgrenzen am Brüsseler Platz sorgen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch kein abschließendes Urteil, sondern reagiert nur auf die gestellten Eilanträge. In der Begründung erklärte die Kammer, dass die Stadt „das ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt“ habe. Demnach seien Lärmmessungen aus dem Dezember 2024 nicht dafür geeignet gewesen, das seit Februar gültige Verbot zu verhängen.

So hätten Messungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass die Lärmschutzgrenze von 60 Dezibel vor allem bei lautem Grölen, Klirren von Glasflaschen oder durch Schreie überschritten werde, weniger durch Unterhaltungen auf dem Platz. Das Verhängen eines Verweilverbots sieht das Gericht als „unverhältnismäßig“ an, da die Stadt mildere Maßnahmen wie ein Alkoholverbot frühzeitig verworfen habe.

Wie es jetzt am Brüsseler Platz weitergeht, ist unklar. Die außer Kraft gesetzte Allgemeinverfügung ist noch bis Ende Juli gültig. Sie sollte eigentlich von einer entsprechenden Verordnung ersetzt werden. Ob diese nun in Form eines Verweil- oder doch Alkoholverbots kommt, muss in den nächsten Wochen entschieden werden.