Skurriler Zoff

Sachsen will unliebsame Biber nach Frankreich „abschieben“

15.11.2025 – 07:43 UhrLesedauer: 3 Min.

BiberVergrößern des Bildes

Ungewisse Zukunft für kleine Nager aus Sachsen (Symbolbild): Der Freistaat will mehrere Biber nach Frankreich umsiedeln. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Das Verwaltungsgericht Dresden muss über die Zukunft von Biberfamilien in der Oberlausitz entscheiden. Die Tiere verursachen erhebliche Schäden an Teichanlagen.

Richter des Dresdner Verwaltungsgerichts müssen demnächst über eine osteuropäische Unterart des Bibers entscheiden. Denn die Nager tun in der Oberlausitz das, was sie am besten können: Sie fällen Bäume, bauen Dämme, stauen Wasser und geraten so in Konflikt mit menschlichen Interessen. Die streng geschützten Tiere werden für Schäden verantwortlich gemacht, die etwa an Wohngebäuden, Gewässern oder Ackerflächen entstehen.

Sachsen will nun zwei unliebsame Biberfamilien aus der Oberlausitz nach Frankreich „abschieben“ und stößt dabei auf Widerstand von Naturschützern. Die Grüne Liga im Freistaat stoppte die geplante Umsiedlung per Eilantrag. Denn sollten die Biber nicht lebend gefangen werden können, erlaubt die Entscheidung der zuständigen Landesdirektion Sachsen (LDS) als letztes Mittel auch eine Tötung der Tiere.

„Wir gehen nach jetzigem Stand jedoch davon aus, dass es dazu nicht kommen wird. Es geht nicht um eine deutliche Reduktion der Population“, schildert die LDS das Anliegen. Die Biberpopulation in der Teichlausitz bleibe auch weiterhin im günstigen Erhaltungszustand. Mit der Genehmigung sei beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und die Teichgruppe als maßgeblichen Bestandteil des dortigen Schutzgebietes nachhaltig zu sichern.

Für die Grüne Liga stellt sich dagegen die „grundlegende Frage, wie man ernsthaft auf die Idee kommen kann, einer europarechtlich besonders geschützten Art wie dem Biber das Existenzrecht in einem Naturschutzgebiet absprechen zu wollen“.

Den Antrag auf eine sogenannte Entnahme der Biber hatte ein Teichwirt aus Kreba (Landkreis Görlitz) gestellt. Mit dem Begriff „Entnahme“ ist eigentlich gemeint, Tiere in die ewigen Jagdgründe zu schicken. An den Dämmen der Teichanlagen von Kreba-West, wo Karpfen und andere Fische heranwachsen, hatten Biber wiederholt Schäden verursacht. „Die Schäden in der Teichgruppe sind erheblich. Die Gesamtsumme allein für die notwendigen Reparaturen seit 2019 beläuft sich auf mehr als 190.000 Euro“, berichtet die LDS. Ein Dammbruch Anfang Juni dieses Jahres brachte das Fass nun zum Überlaufen.

„Ohne Eingriff müsste mit derartigen Schäden auch in Zukunft regelmäßig gerechnet werden“, sagt die LDS. Allerdings sah die Behörde auch einen friedlichen Ausweg. Aus Bayern erhielt sie Kenntnis über eine erfolgreiche Vermittlung von Bibern nach Frankreich. Eine Nachfrage ergab, dass die Franzosen auch Interesse an den sächsischen Bibern haben.

Die Genehmigung der LDS für die Umsiedlung der Biber gilt bis Mitte März 2026. Bis dahin müssen die Nager den Freistaat in der Transportkiste verlassen haben. Die genaue Anzahl der Tiere ist der Landesdirektion nicht bekannt. „Wir gehen von maximal zwei Familien – jeweils etwa vier bis sechs Tiere – und einigen wenigen Einzeltieren aus“, betont die Behörde.

Für die Grüne Liga ist das ein Unding. Denn die Naturschützer sehen den Biber als natürlichen Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel. „Die von staatlichen und politischen Stellen vorgetragenen theoretischen Ausführungen zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels und der Biodiversitätskrise werden gerade vom Biber in vorbildlicher Weise in die Tat umgesetzt. Wasser in der Landschaft zu halten, neuen Lebensraum für gefährdete Arten zu schaffen, wird tagtäglich propagiert und ist gesetzliche Zielstellung für die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete“, argumentiert die Organisation.