In Kreba zwischen Niesky und Weißwasser haben Biber Schäden von mehr als 190.000 Euro verursacht. Sachsen will die unliebsamen Nager deshalb nach Frankreich „abschieben“. Doch die geplante Umsiedlung ist nun ein Fall für das Verwaltungsgericht Dresden.

Dresden/Kreba. Das Corpus Delicti heißt Castor fiber. Genaugenommen müssen die Richter des Dresdner Verwaltungsgerichtes demnächst über die osteuropäische Unterart des Bibers befinden. Denn die Nager tun in der Oberlausitz das, was sie am besten können. Sie fällen Bäume, bauen Dämme, stauen Wasser und geraten so in Konflikt mit menschlichen Interessen. Die streng geschützten Tiere werden für Schäden verantwortlich gemacht, die etwa an Wohngebäuden, Gewässern oder Ackerflächen entstehen.

Naturschutzorganisation will geplante Umsiedlung verhindern

Sachsen will nun zwei unliebsame Biberfamilien aus der Oberlausitz nach Frankreich „abschieben“ und stößt dabei auf Widerstand von Naturschützern. Die Grüne Liga im Freistaat stoppte die geplante Umsiedlung per Eilantrag. Denn sollten die Biber nicht lebend gefangen werden können, erlaubt die Entscheidung der zuständigen Landesdirektion Sachsen (LDS) als letztes Mittel auch eine Tötung der Tiere.

„Wir gehen nach jetzigem Stand jedoch davon aus, dass es dazu nicht kommen wird. Es geht nicht um eine deutliche Reduktion der Population“, schildert die LDS das Anliegen. Die Biberpopulation in der Teichlausitz bleibe auch weiterhin im günstigen Erhaltungszustand. Mit der Genehmigung sei beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und die Teichgruppe als maßgeblichen Bestandteil des dortigen Schutzgebietes nachhaltig zu sichern.