Im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft richten einige Biber enorme Schäden an und geraten so in Konflikt mit menschlichen Interessen.
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Seit Anfang Oktober ist klar: Sachsen will unliebsame Biber aus der Oberlausitz nach Frankreich „abschieben“. Die Tiere hatten im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft mehrere hunderttausend Euro Schaden angerichtet. Doch gegen die Entscheidung der Landesdirektion regt sich Widerstand. Nun muss das Verwaltungsgericht Dresden endgültig entscheiden.
Die Grüne Liga Sachsen hat die geplante Umsiedlung von Oberlausitzer Bibern nach Nordfrankreich vorerst gestoppt. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden richtete sich der Verband gegen eine Entscheidung der Landesdirektion von Anfang Oktober. Grund ist demnach, dass der Beschluss als letztes Mittel auch eine Tötung der Tiere erlaubt, wenn sie nicht lebend gefangen werden können. Das Verwaltungsgericht muss nun in einem Hauptverfahren endgültig über den Fall entscheiden.
Biber sollen nicht deutlich reduziert werden
Bei der Landesdirektion denken die Verantwortlichen nicht, dass ein Abschuss tatsächlich nötig sein wird. „Wir gehen nach jetzigem Stand jedoch davon aus, dass es dazu nicht kommen wird. Es geht nicht um eine deutliche Reduktion der Population“, schildert die Landesdirektion das Anliegen. Mit der Genehmigung sei beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und die Teichgruppe als maßgeblichen Bestandteil des dortigen Schutzgebietes nachhaltig zu sichern.
Für die Grüne Liga stellt sich dagegen die „grundlegende Frage, wie man ernsthaft auf die Idee kommen kann, einer europarechtlich besonders geschützten Art wie dem Biber das Existenzrecht in einem Naturschutzgebiet absprechen zu wollen“.
Dem Eilantrag der Grünen Liga hat das Verwaltungsgericht stattgegeben. In einer Hauptverhandlung muss nun noch endgültig über die Zukunft der Biber entschieden werden.
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Schäden durch Biber in Teichgruppe Kreba-West
Anlass für die geplante Umsiedlung sind immense Schäden, die die Biber in der Teichgruppe Kreba-West im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft angerichtet hatten. Sie belaufen sich laut Landesdirektion seit 2019 auf 190.000 Euro. Ein Dammbruch am Teichzuleiter führte laut Landratsamt Görlitz zu einem zusätzlichen Schaden von bis zu 50.000 Euro. Ohne ein Eingreifen müsste mit derartigen Schäden auch in Zukunft regelmäßig gerechnet werden, hieß es.
Genehmigung für Umsiedlung gilt bis März 2026
Die Genehmigung der Landesdirektion für die Umsiedlung der Biber gilt bis Mitte März 2026. Bis dahin müssen die Nager den Freistaat in der Transportkiste verlassen haben. Die genaue Anzahl der Tiere ist der Landesdirektion nicht bekannt. „Wir gehen von maximal zwei Familien – jeweils etwa vier bis sechs Tiere – und einigen wenigen Einzeltieren aus“, betont die Behörde.
Bayern hat Biber schon erfolgreich umgesiedelt
In Frankreich sollen die Biber den Angaben zufolge in Hauts-de-France, der nördlichsten Region Frankreichs, ein Zuhause finden. Diese Region werde als sehr geeignet für die Nagetiere eingeschätzt, erklärt die Landesdirektion. Aus Bayern seien bereits Biber erfolgreich nach Frankreich umgesiedelt worden.
Dieses Thema im Programm:mdrsachsen.de | 15. November 2025 | 19:00 Uhr