Berlin – Mit dem Grundgesetz ist das nicht vereinbar: Die Linken wollen, dass jeder in Berlin lebende Ausländer an Wahlen teilnehmen kann. Diese Forderung erhebt die Abgeordnete Elif Eralp (44) – sie wurde offiziell zur Spitzenkandidatin der Partei gekürt.

Am Samstag trafen sich 163 Delegierte im Asia-Markt Dong Xuan Center (Berlin-Lichtenberg), um die Strategien für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im September 2026 zu diskutieren.

Der große Eklat blieb aus – zwei Anträge zum Nahost-Konflikt wurden kurz vor der Abstimmung zurückgezogen. In einem der Anträge wurde gefordert, dass sich die Hauptstadt an einem Boykott Israels beteiligt und alle Kontakte zu dortigen Institutionen (beispielsweise Hochschulen) abbricht.

Die Linke will ins Rote Rathaus

Höhepunkt des Parteitages wurde die 28 Minuten lange Rede von Eralp, die für die Linke das Rote Rathaus erobern möchte.

Eralp (Mitte) will für die Linke Berlin das Rote Rathaus erobern

Eralp (Mitte) will für die Linke Berlin das Rote Rathaus erobern

Foto: IMAGO/Eventpress

Dieser Plan ist nicht unrealistisch – bei den Umfragen liegt die Partei auf Platz 2 und könnte zusammen mit SPD und Grünen koalieren. „Lasst uns Geschichte schreiben“, machte sich Eralp selbst und den Genossen Mut.

Alle sollen wählen dürfen

Sie warf der CDU vor, an einer Spaltung Berlins zu arbeiten und sich bei der AfD anzubiedern. „Menschen mit Migrationsgeschichte machen fast die Hälfte der Berliner Bevölkerung aus und gehören nicht nur zum Stadtbild“, so Eralp. „Sondern haben diese Stadt, wie alle anderen Städte Deutschlands, mitaufgebaut. Von der sogenannten Gastarbeiter-Generation bis zu den Menschen, die heute aus verschiedenen Konfliktregionen hierherfliehen oder eingewandert sind. Sie alle gestalten diese Stadt und dieses Land jeden Tag mit.“

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Dann forderte Eralp: „Natürlich sollten sie auch unabhängig vom deutschen Pass das Wahlrecht haben. Das ist doch eine demokratische Selbstverständlichkeit.“ Jubel und Beifall bei den Delegierten.

So ist die aktuelle Regelung

An den Wahlen zum Bundestag dürfen laut Grundgesetz nur Deutsche ab 18 Jahren teilnehmen, an Wahlen zum Abgeordnetenhaus nur Berliner ab 16 Jahren. Nur auf kommunaler Ebene (also für die Bezirksparlamente) gilt eine Ausnahme für Ausländer aus EU-Staaten.

„Langjährig in der Bundesrepublik lebende Migranten haben die Möglichkeit, sich nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht einbürgern zu lassen. Damit erwerben sie auch das Wahlrecht“, heißt es auf der Online-Seite des Bundesinnenministeriums. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes sei das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt – eine Teilnahme von Ausländern an Wahlen sei grundsätzlich ausgeschlossen.