Pfarrei- und Gemeinderäte sind Gremien in einer katholischen Pfarr- oder Kirchengemeinde. Sie haben die Aufgaben, in allen Fragen, die die Gemeinde betrfeffen, beratend und beschließend mitzuwirken. Die Räte sind ein Ergebnis des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Ein Rat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören unter anderem der zuständige Pfarrer.

Der Beschluss des Diözesanrates muss noch von Erzbischof Heiner Koch bestätigt werden, dies gilt aber laut der Katholischen Nachrichten-Agentur in der Regel als Formalie. Das Erzbistum umfasst Berlin, weite Teile Brandenburgs und Vorpommern. Die Wahlen zum Pfarreirat und den Gemeinderäten des Erbistums Berlin sollen am 22. und 23. November stattfinden. Die gewählten Mitglieder werden spätestens sieben Wochen nach der Wahl bekanntgegeben.