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Während der Krieg in der Ukraine in eine neue Phase eintritt, scheint die Zahl der Ukrainer, die in Europa um Asyl bitten, zu sinken.

Derzeit beherbergt die EU über 4,3 Millionen ukrainische Flüchtlinge.

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Laut Eurostat wurde im Februar die niedrigste Zahl neuer Asylanträge (41.435) in der EU seit Kriegsbeginn bearbeitet, was einem Rückgang von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Knapp 1,8 Millionen, 27,3 Prozent aller ukrainischen Flüchtlinge in der EU, befinden sich in Deutschland. Kein anderes EU-Land hat mehr Ukrainer aufgenommen.

Vor zwei Wochen kündigten Union und SPD an, ukrainischen Geflüchteten das Bürgergeld zu streichen und sie stattdessen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu unterstützen.

Wie haben sich die Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge in anderen Ländern verändert?

Ungarn: Keine Unterkünfte mehr für Westukrainer

Die ungarische Regierung hat staatlich finanzierte Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge aus den westlichen Teilen des Landes, die sie nun offiziell als sicher betrachtet, gestrichen.

Nach Angaben des Ungarischen Helsinki-Komitees waren davon rund 3.000 Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, betroffen.

Ungarn verlängerte jedoch auch die Gültigkeitsdauer der Ausweise für den vorübergehenden Schutzstatus bis zum 4. März 2026, unabhängig von dem auf dem Ausweis vermerkten Gültigkeitsdatum.

Die Empfänger des vorübergehenden Schutzes erhalten monatlich 22.800 HUF (rund 55 €) und zusätzlich 13.700 HUF (rund 34 €) pro Kind.

Polen: Aufnahmebeihilfe und Flüchtlingszahlung eingestellt

Polen, das Land mit der zweithöchsten Zahl ukrainischer Flüchtlinge, hat kürzlich die legale Aufenthaltsdauer für Asylbewerber, die die Ukraine nach dem 24. Januar 2022 verlassen haben, bis zum 30. September 2025 verlängert.

Personen, die ukrainische Flüchtlinge beherbergen oder ihnen Essen bieten, haben jedoch keinen Anspruch mehr auf eine finanzielle Entschädigung. Die Unterbringung kann weiterhin mit den örtlichen Behörden vereinbart werden.

Auch die einmalige Zahlung von300 PLN (etwa 70 €), die Flüchtlinge früher erhalten konnten, wurde abgeschafft.

Polen ermöglicht es den Ukrainern jedoch, eine persönliche Identifikationsnummer zu erhalten, was bedeutet, dass sie berechtigt sind, zu arbeiten und kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten. Ukrainische Kinder können nach wie vor 800 PLN (etwa 190 €) erhalten, genau wie polnische Kinder, allerdings nur, wenn sie die Schulpflicht erfüllen.

Norwegen: Kindergeld wegen „untragbarer“ Zuwanderung verschärft

Norwegen war eines der ersten europäischen Länder, das dieSozialleistungen gekürzthat, um gegen die nach Ansicht der norwegischen Regierung nicht mehr tragbare Zahl von Neuankömmlingen kurz nach Beginn des Krieges vorzugehen.

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Die Regierung kürzte das Kindergeld und schränkte die Möglichkeit für Personen mit vorübergehendem kollektivem Schutzstatus ein, zwischen der Ukraine und Norwegen zu reisen.

Außerdem schränkte sie die Nutzung von Hotels als Asylbewerberheime ein und warnte Flüchtlinge, die Zugang zum Sozialversicherungssystem des Landes haben wollen, dass sie die Anforderungen an die Aufenthaltsdauer erfüllen müssen.

Slowakei: Kürzungen bei Unterkünften und Zuschüssen

Anfang März hat die Slowakei neue Regeln für Ukrainer eingeführt, die nach dem 28. Februar 2025 eingereist sind. Die maximale Aufenthaltsdauer in Asylunterkünften wurde von zuvor 120 auf 60 Tage gekürzt, und die Unterbringungsbeihilfe gilt nur noch für die ersten 60 Tage im Land.

Der stellvertretende Innenminister Peter Krauspe begründete dies damit, dass ukrainische Flüchtlinge in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Ankunft in der Slowakei Arbeit und Wohnung finden würden.

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Diese Änderungen gelten jedoch nicht für besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter Kinder unter fünf Jahren, Menschen über 65 und Alleinerziehende mit kleinen Kindern.

Estland: Sechsmonatige Frist für Wohnbeihilfe

Jeder ukrainische Flüchtlingshaushalt kann eine pauschale einmalige Erstattung der Mietkosten in Höhe von 1.200 € beantragen. Nach den neuen Vorschriften muss der Erstattungsantrag jedoch innerhalb der ersten sechs Monate nach Erteilung der ersten Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden.

Neben der Erstattung der Mietkosten können Flüchtlinge innerhalb von zwei Jahren auch Übersetzungsleistungen in Höhe von bis zu 3.200 € pro Familie und 1.600 € pro Einzelperson erstattet bekommen.

Estland gewährt auch Kindern unter 19 Jahren eine Beihilfe von 80 € für das erste und zweite Kind in der Familie und von 100 € für das dritte und weitere Kinder in der Familie, bis zu 650 € pro Monat bei sieben Kindern.

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Für Eltern, die mit einem Kind unter eineinhalb Jahren in Estland Zuflucht gesucht haben, gibt es ebenfalls eine Elternbeihilfe. Sie beträgt 820 € pro Monat für bis zu 545 Tage.

Österreich: Deutschkenntnisse auf A1-Niveau für Rot-Weiß-Rot-Karte Plus erforderlich

Österreich hat das Aufenthaltsrecht für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2026 verlängert. Ukrainische Flüchtlinge mit der so genannten Blauen Karte können nun die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen, mit der sie in Österreich leben und arbeiten dürfen.

Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse auf A1-Niveau, ein Einkommensnachweis und der Beleg, dass sie in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung mindestens 12 Monate in Österreich vollversichert gearbeitet haben.

Irland: Eigenheimzulage soll um 25 Prozent gekürzt werden

Irland plant, die steuerfreie Zahlung für Personen, die ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, im Juni von 800 € auf 600 € zu kürzen.

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Die Regelung ist jedoch bis März 2026 verlängert worden. Zuvor hatte Irland die Beihilfe für jeden ukrainischen Flüchtling von 232 € pro Woche auf 38,80 € gekürzt.

Belgien: Flandern streicht Subventionen für Schlafzentren

Die belgische niederländischsprachige Region Flandern hat angekündigt, die Subventionen für private Schlafplätze ab dem 1. Januar 2025 einzustellen.

Öffentliche Einrichtungen, die mindestens fünf ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, erhalten dagegen eine Pauschale von 1.000 € für jeden untergebrachten Asylbewerber, wenn sie bis zum 1. Januar 2025 mindestens fünf Personen aufnehmen und als Schlafplatz registriert sind.

Deutschland: Ankommende Flüchtlinge werden nach einem anderen Leistungssystem unterstützt

Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, erhalten kein Bürgergeld mehr.

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Sie werden stattdessen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterstützt.

Derzeit ist unklar, ob sich für die ukrainischen Flüchtlinge, die sich vor diesem Datum niedergelassen haben, in Zukunft auch Änderungen bei den Leistungen ergeben.

Diese Änderungen sind jedoch noch nicht formell in Kraft getreten, obwohl sich die voraussichtliche künftige Regierungskoalition aus Union und SPD bereits darauf geeinigt hat. Die CSU hat dem Koalitionsvertrag bereits zugestimmt, die Zusagen der CDU und der SPD fehlen allerdings noch.

Ukrainische Flüchtlinge waren die ersten, die in Deutschland Bürgergeld in Anspruch nehmen konnten und einen Aufenthaltsstatus in der EU erhielten, ohne vorher einen Asylantrag stellen zu müssen, anders als Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien und Afghanistan.

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Im Rahmen des Bürgergelds erhalten Alleinstehende 563 Euro pro Monat, während Asylbewerber 441 Euro erhalten, die auf eine Zahlungskarte geladen werden.

Flüchtlinge erhalten auch weniger Geld, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, obwohl die Kosten für die Unterkunft weiterhin übernommen werden.

Das Bürgergeld wird durch Steuern finanziert, die von der Bundesregierung erhoben werden, während die Asylunterstützung von den Ländern und Gemeinden bereitgestellt wird.

Bulgarien: Frist zur Verlängerung der vorübergehenden Schutzkarte läuft ab

Die bulgarischen Behörden haben den vorübergehenden Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2026 verlängert. Die bereits ausgestellten vorübergehenden Schutzkarten müssen jedoch bis zum 30. April 2025 verlängert werden.

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Ukrainische Flüchtlinge erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 375 BGN (190 €), eine vorübergehende Unterkunft, Beratung sowie Therapie und Rehabilitationsmaßnahmen.

Tschechische Republik: Strenge Anforderungen für neue Aufenthaltsregelung

Letzten Monat verabschiedete die tschechische Regierung eine neue langfristige Aufenthaltsregelung für Ukrainer, die mehr als 440.000 CZK (17.551 €) brutto im Jahr verdienen, seit mindestens zwei Jahren unter vorübergehendem Schutz im Land leben und seit Juli letzten Jahres keine Leistungen mehr erhalten haben.

Die Behörden erklärten, die Maßnahme solle die Flüchtlinge dazu bringen, sich weiter zu integrieren und sich selbst zu versorgen. NGOs sind jedoch besorgt, dass viele Flüchtlinge außen vor bleiben könnten, da sie diese Bedingungen nicht erfüllen.

Normalerweise wird allen neuen ukrainischen Flüchtlingen eine Beihilfe von 5.000 CZK(200 €) in bar für maximal fünf Monate gewährt.

WERBUNGItalien: Unterkunftsleistungen bis Ende 2025 verlängert

Die monatliche Beihilfe für ukrainische Flüchtlinge in Italien beträgt 300 € pro Erwachsenem und weitere 150 € für jeden begleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren. Die Flüchtlinge werden landesweit in Hotels oder Privatunterkünften untergebracht. Nach Angabendes italienischen Katastrophenschutzes werden jedoch bis zum 31. Dezember 2025 landesweit Aufnahmedienste zur Verfügung stehen.

Flüchtlinge, die auch nach Februar 2025 noch eine Unterkunft benötigen, können auch in eine andere Region als die, in der sie ursprünglich untergebracht waren, umgesiedelt werden.

Frankreich: Mietzuschuss zusätzlich zum Wohngeld

Ukrainische Flüchtlinge in Frankreich erhalten zu Beginn des Monats über eine Zahlungskarte eine sogenannte ADA (Asylbewerberbeihilfe) und haben Anspruch auf rund 426 € pro Monat.

Es gibt einen Grundbetrag von 6,80 € pro Tag für eine alleinstehende Person und weitere 7,40 € für Asylbewerber, denen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde.

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Unterstützung gibt es auch bei der Anmietung von Privatwohnungen oder bei der Suche nach einem speziellen Unterbringungszentrum. Auch für russische und weißrussische Staatsangehörige, die „in ihrem Land aufgrund ihrer Stellung im Konflikt bedroht sind“, gibt es Vorkehrungen.

Großbritannien: Arbeitslose Flüchtlinge können Universal Credit beantragen

Ukrainische Flüchtlinge, die in Großbritannien leben, haben Anspruch auf einmalige und laufende finanzielle Unterstützung im Rahmen verschiedener Sozialprogramme.

Im Rahmen des Programms „Homes for Ukraine“ kann beispielsweise jeder Asylbewerber, der einen Bürgen in Großbritannien hat, bei seiner Ankunft eine einmalige Zahlung von 200 Pfund erhalten, während der Gastgeber für die Dauer seines „Homes for Ukraine“-Visums Anspruch auf 350 Pfund pro Monat hat.

Asylbewerber mit Kindern können für ihr ältestes oder einziges Kind 26,05 Pfund pro Woche erhalten, für jedes weitere Kind 17,25 Pfund sowie finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung, wenn die Kinder noch nicht in der Schule sind.

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Arbeitslose oder Menschen mit geringem Einkommen können den Universal Credit beantragen, eine Einmalzahlung, deren Höhe von der Familiensituation und den Wohnkosten abhängt.

Spanien: Beschäftigungshilfe und 400 €

Spanien hat für jeden erwachsenen ukrainischen Flüchtling eineBeihilfe von 400 € plus 100 € pro minderjährigem Kind für die Dauer von sechs Monaten genehmigt.

Die Antragsteller müssen über eine Sozialversicherungsnummer verfügen und „keine Mittel zur Deckung ihres täglichen Bedarfs“ haben. Das Land bietet außerdem eine Krankenversicherung und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Niederlande: Höhere Lebensmittelzulage für alleinstehende Flüchtlinge und kleinere Familien

In den Niederlanden haben sowohl Erwachsene als auch Kinder Anspruch auf eine monatliche Unterhaltsbeihilfe für Kleidung und Lebensmittel sowie auf eine zusätzliche Beihilfe, die für öffentliche Verkehrsmittel, Familienbesuche oder die Teilnahme an Sportveranstaltungen verwendet werden kann.

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Sobald ein Flüchtling über 18 Jahre alt ist und eine Arbeit gefunden hat, entfällt die Beihilfe für alle Familienmitglieder.

Ab Anfang 2025 beträgt das Bekleidungsgeld 62,66 € und die Sonderzulage 77,16 €.

Für Flüchtlinge, die ihre Mahlzeiten nicht in einer kommunalen Aufnahmeeinrichtung einnehmen, ist das Budget unterschiedlich hoch. Kleinere Familien erhalten mehr Geld pro Person als größere Familien.

So erhält ein alleinstehender Flüchtling oder ein Erwachsener in einer Zweipersonenfamilie 252,18 €, während ein Erwachsener in einer Vierpersonenfamilie 189,13 € erhält.

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Die Beihilfe wird von der Gemeinde gezahlt, in der die Personen registriert sind, und kann direkt auf ihr Bankkonto, auf eine Geldkarte oder in bar ausgezahlt werden.

Portugal: Vorübergehender Schutzstatus

Ukrainer mit Flüchtlingsstatus in Portugal erhalten einen vorübergehenden Schutztitel, der automatisch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, eine Steueridentifikationsnummer, eine Sozialversicherungsnummer und eine Nutzernummer des nationalen Gesundheitsdienstes beinhaltet.

Mit dem vorübergehenden Schutztitel haben sie Anspruch auf das Sozialintegrationseinkommen (RSI), sofern ihr monatliches Einkommen 237,25 € nicht übersteigt und ihr Gesamtvermögen, wie Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Beteiligungspapiere und Anteile an Einrichtungen für gemeinsame Anlagen, 30.555,60 € nicht übersteigt.

Ein RSI-Antragsteller erhält 237,25 € und zusätzlich 166,88 € für einen zweiten Erwachsenen.

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Für Flüchtlinge mit Kindern unter 18 Jahren gibt es einen zusätzlichen Betrag von 118,63 € pro Kind.

Ukrainische Flüchtlinge können auch Arbeitslosengeld beantragen, um den unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes zu kompensieren. Diese Leistung beläuft sich auf 522,50 € für Personen, die in einem Haushalt leben, bzw. auf 418 € für alleinstehende Leistungsempfänger.

In Portugal gibt es eine spezielle Plattform für die Arbeitssuche von Flüchtlingen aus der Ukraine („Portugal for Ukraine“) und eine Hotline in ukrainischer Sprache.