Leipzig – Während der Gartenfreund wohlverdient ruht, killt auf der Wiese der Mähroboter lautlos die Igel. Mit dem nächtlichen Gemetzel soll jetzt Schluss sein: Die Stadt Leipzig erlässt ein Nachtfahrverbot für die teuflischen Rasentrimmer: Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro!
Die neue Allgemeinverfügung soll Leben retten: Denn immer mehr Igel fallen den messerscharfen Klingen der Mähroboter zum Opfer.
Leipzigs Tierschutzbeiratsvorsitzender Andreas Geisler (59, SPD) kämpft seit Jahren für die selten gewordenen Stachel-Schnüffler: „Im letzten Jahr explodierten die Zahlen toter und verletzter Igel in Leipzig. Wir recherchierten bei Naturschützern, Veterinären und in Auffang-Stationen. Dabei ermittelten wir 400 offensichtlich durch Messerschnitte verletzte Tiere, dazu kamen 45 getötete Igel.“ Die Dunkelziffer sei wesentlich höher.
Ein Nachtfahrverbot soll das Leben der Igel retten
Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn
Manche Igel werden skalpiert
Fotos dokumentieren die grauenvollen Verletzungen, die die nachtaktiven Tiere erleiden: „Manchen werden dabei die Beine abgeschnitten, andere regelrecht skalpiert“, sagt er. Im letzten Jahr dokumentierte er einen solchen Fall und stellte das Foto BILD zur Verfügung. Der Kleine wurde wochenlang gesund gepflegt.
Das Problem: Bei Gefahr fliehen Igel im Garten nicht, sondern rollen sich zusammen. Seit letztem Jahr stehen sie auf der Roten Liste.
Aus der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Schutz der Igel
Foto: Stadt Leipzig
Schutzbedürftig: Ein kleiner Igel wird untersucht (Symbolbild)
Foto: Matthias Bein/dpa/ZB
Das Verbot gilt ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Eine Missachtung kann die Übeltäter nach dem Bundesnaturschutzgesetz bis zu 50.000 Euro kosten. Geisler: „Wir haben uns in unserem Antrag an der Stadt Köln orientiert, die das Verbot schon Ende 2024 erlassen hat.“ Auch Göttingen und Nuthetal in Brandenburg erließen entsprechende Verordnungen.
Lesen Sie auchOft sind Sensoren zu schwach
Das Problem seien häufig günstige Modelle aus dem Baumarkt, sagt Geisler: „Deren Sensoren erkennen die Igel meist nicht, auch wenn das Gegenteil behauptet wird.“ Natürlich weiß er, dass das Verbot nicht umfassend zu kontrollieren ist: „Es geht darum, die Menschen zu sensibilisieren und dem Nachbar notfalls darauf hinzuweisen.“
Ausnahmen sind u.a. für Gründächer auf Antrag möglich.