Hamburg – Die Polizei hat Donnerstag einen Mann festgenommen, der vor 12 Tagen an einer Bushaltestelle in Hamburg-Billstedt zwei Menschen niedergestochen haben soll. Wie BILD aus Ermittlerkreisen erfuhr, handelt es sich um einen polizeibekannten Syrer.
Firas A. (33) soll am 12. April, einem Samstag, in einem Linienbus mehrere Fahrgäste angehustet haben. Die Fahrerin (54) stoppte daraufhin an der Schiffbeker Höhe und verwies ihn des Busses. Als A. sich weigerte, sollen ihn mehrere Passagiere aus dem Fahrzeug gedrängt haben.
Er stach eine Rollstuhlfahrerin und einen Mann nieder
Es kam zum Handgemenge, eine Rollstuhlfahrerin (30) und ein älterer Mann (60) wollten schlichten. Firas A. habe ein Messer gezogen und auf die beiden eingestochen. Dann rannte er davon, die Polizei suchte ihn per Öffentlichkeitsfahndung.
Nach der Bluttat an der Bushaltestelle fahndete die Polizei mit dieser Aufnahme (r.) nach dem Verdächtigen
Foto: Polizei Hamburg, René Schröder/News5/dpa
Am Donnerstag konnten Polizisten den Mann fassen. Nicht zum ersten Mal, wie sich schnell herausstellte.
Er zertrümmerte die Scheiben von 245 Autos
Firas A., der 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Straftaten begangen. Nachdem ihm Polizisten wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein die Wagenschlüssel abgenommen hatten, zertrümmerte im Frühjahr 2023 die Scheiben von 245 Autos, bis ihn Zivilfahnder auf frischer Tat erwischten.
Im August 2023 raubte er an einem Geldautomaten eine ältere Dame aus und verletzte sie
Foto: Marco Zitzow
Im Sommer 2023 raubte der Syrer eine Rentnerin (84) an einem Geldautomaten aus, im Herbst bedrohte Firas A. seinen Ex-Chef mit dem Tod; er besaß ein verbotenes Butterfly-Messer. A. kam in U-Haft, wurde aber nach nur einem Tag wieder entlassen – weil er die Tat einräumte, bestünde keine Verdunkelungsgefahr, hieß es …
Zertrümmerte Windschutzscheibe im Westen Hamburgs
Foto: Marco Zitzow
Firas A. beging Hunderte Straftaten, wurde diverse Male verurteilt, konnte trotzdem nicht abgeschoben werden. Wie die rot-grüne Hamburger Landesregierung im Februar erklärte, war eine Abschiebung des Mannes nicht möglich.
A. hat seit 2021 einen unbefristeten Aufenthaltstitel und gilt als „subsidiär Schutzberechtigter“. Heißt: In seinem Heimatland Syrien sei sein Leben bedroht. Er dürfe deshalb „nur bei Vorliegen zwingender Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen werden.“
Lesen Sie auch
Nach den Messer-Attacken von Billstedt ermittelt die Polizei inzwischen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Mann.