Als Waffen gelten [berlin.de] sämtliche Schreckschuss-, Reizgas und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte und Armbrüste, sowie Hieb- und Stoßwaffen. Doch auch Küchen-, Taschen und sonstige Gebrauchsmesser sind laut Verordnung verboten. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Medizin, Gastronomie oder Jagd.
Kritik kommt von Antidiskriminierungsstellen: Die anlasslosen Kontrollen bergen demnach die Gefahr von sogenanntem racial profiling. Und ob die Maßnahmen tatsächlich zu weniger Gewalt führen, ist laut der rbb|24-Auswertung auch noch nicht eindeutig belegt.