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Amazon-Kunden profitieren: Richterspruch ermöglicht Prime-Abonnenten Rückzahlungen einzufordern. Welche Beträge erstattet werden – und auf welchem Wege.

Düsseldorf – Wer Amazon nutzt und dabei auch auf das Prime-Abo zurückgreift, kann sich freuen. Denn schließlich besteht nun die Möglichkeit, sich Geld zurückzuholen. Dem vorausgegangen ist ein langwieriger Rechtsstreit, nachdem der Online-Versand-Riese im September 2022 die Prime-Preise ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erhöht hatte.

Das Logo des Videostreamingportals Prime Video des US-amerikanischen Onlineversandhandels Amazon ist zu sehen.Die Amazon-Preiserhöhung von September 2022 für Prime-Nutzer hat ein juristisches Nachspiel. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Es folgten mehrere Rechtsprüfungen, alarmierte Verbraucherschützer reichten eine Sammelklage ein. Mehr als drei Jahre später hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein neues Urteil gefällt – im Sinne der Prime-Nutzer.

Amazon-Preiserhöhung unrechtmäßig: Prime-Kunden können Geld zurückfordern

Gemäß dem OLG-Urteil habe Amazon den Preis für sein Abo-Modell im September 2022 unrechtmäßig erhöht. Prime-Kunden, die monatlich 7,99 Euro zahlten, musste auf einmal einen Euro mehr pro Monat zahlen. Wer sich für das Abo für 69 Euro entschieden hatte, sah sich sogar mit 20,90 Euro mehr konfrontiert. Die Zustimmung der Kunden erfolgte dabei nie.

Laut dem Gericht müsse Amazon die auf die Preiserhöhung entfallenden Zahlungen nun erstatten, berichtet die Rheinische Post. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest spricht in diesem Kontext konkret von 62,70 Euro bei Jahres-Abonnenten. Monatsabonnenten wiederum würde eine finanzielle Entschädigung von etwa 40 Euro zustehen.

Wie Amazon-Prime-Nutzer ihre Erstattung beantragen

Einfach so erhalten Prime-Nutzer die Erstattung aber nicht. Dazu ist schriftliches Einfordern notwendig. Auf ihrer Homepage stellt die Stiftung Warentest eigens hierfür einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem das Geld zurückgefordert werden kann. Empfohlen wird, den Brief bis Ende 2025 an Amazon zu senden, da so sichergestellt sei, dass die Erstattung der Zahlungen, die 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.

Dem Status quo waren Klagen der Verbraucherzentrale NRW vorausgegangen, die sowohl vor dem Landgericht Düsseldorf als auch vor dem Oberlandesgericht Erfolge erzielen konnten. Zwar würde sich Amazon vorbehalten, seine Preise für Abonnements unter bestimmen Bedingungen zu erhöhen. Doch sei das letztlich unwirksam, da in weiten Teilen unklar bleibe, wann und auf welchem Wege dies geschehe. So urteilten beide Gerichte – und die Preiserhöhungen für Prime-Abos sind rechtswidrig. Fast.

Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dass Amazon vor den Bundesgerichtshof (BGH) zieht, um das Urteil anzufechten, steht für die Stiftung Warentest außer Frage. Doch weisen die Juristen der Verbraucherorganisation darauf hin, dass die Chancen für den Online-Versand-Giganten nicht sonderlich gut stünden. Schließlich habe der BGH einseitige Preiserhöhungen – also ohne Zustimmung der Kunden und ohne explizit benannte Kriterien – bis dato immer für rechtswidrig erklärt.

Welche Prime-Nutzer jetzt Anspruch auf Geld zurück haben – und welche Einschränkung besteht

Doch wer hat nun konkret Anspruch auf die skizzierte Erstattung? Geld zurückfordern können all jene Prime-Nutzer, die ihr Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung eben nicht zugestimmt haben. Die Erstattung der genannten Summen – 40 Euro für Monatsabonnenten, bis zu 62,70 Euro für Jahresabonnenten – wird von der Stiftung Warentest als „Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung“ deklariert.

Eine Einschränkung gebe es dann aber doch noch: Der Erhöhung quasi indirekt zugestimmt haben die Prime-Nutzer, die vom Monats- zum Jahresabo gewechselt seien, nachdem Amazon die neuen Preise für seinen Prime-Dienst verkündet habe. Umgekehrt gelte dies genauso, so die Einschätzung von Stiftung Warentest.

Perfekt für die Ferien: 25 zeitlose Filme, die Kinder und Eltern gleichermaßen liebenzuhause,gemütlich,familie,filmabend *** home,comfortable,family,movie night familienfilmFotostrecke ansehenWeitere Sammelklage gegen Amazon: Prime Video mit Werbung sorgt für Ärger

Derweil sieht sich Amazon auch noch mit einer weiteren Sammelklage konfrontiert. Diese wurde initiiert, nachdem das Unternehmen am 5. Februar 2024 bundesweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Prime Video eingeführt und obendrein die Bild- und Tonqualität verringert hatte. Zwar wurde diese Maßnahme einen Monat zuvor per Mail angekündigt – doch wurde das Vorhaben ohne Zustimmung der Nutzer umgesetzt. Ein weiteres Abo für zusätzlich 2,99 Euro monatlich war die einzige Option, um der Maßnahme zu entgehen.

Wie es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen heißt, soll mit der Klage bewirkt werden, dass die Geschädigten zumindest einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. „Es geht um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren vermutlich mehrere Jahre läuft, können so mehrere Jahresbeträge zusammenkommen“, heißt es entsprechend von der Verbraucherzentrale. Auch in diesem Fall stellt die Stiftung Warentest einen Musterbrief zur Verfügung, um Geld zurückzufordern. (Quellen: Stiftung Warentest, Rheinische Post, Verbraucherzentrale Sachsen, dpa) (han)