Die Bundesregierung hebt die Beschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel auf. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, die Entscheidung gelte vom 24. November an. Die Bundesregierung werde bei den Rüstungsexporten nun „generell wieder
zur Einzelfallprüfung zurückkehren und auf die weiteren Entwicklungen
reagieren“.
Kornelius begründete den Schritt unter anderem mit der seit dem 10. Oktober geltenden Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas. Diese habe sich „in den letzten Wochen stabilisiert“. Er sehe außerdem Bemühungen um einen dauerhaften Frieden und verstärkte humanitäre Hilfe im Gazastreifen.
Israel begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung
„Die Ankündigung vom 8. August zur Exportpraxis für bestimmte
Rüstungsgüter gilt angesichts der veränderten Umstände nicht fort“, sagte der Regierungssprecher. Die Rückkehr zur
Einzelfallprüfung bedeute aber nicht, dass alle Anträge positiv
beschieden würden.
Israels Außenminister Gideon Sa’ar lobte die Entscheidung der Bundesregierung. „Ich begrüße den Schritt von Bundeskanzler Merz, die
Entscheidung über das Teil-‚Embargo‘ zurückzunehmen“, schrieb er auf der
Plattform X. Er rief auch andere Regierungen dazu auf, dem Beispiel
Deutschlands zu folgen.
Deutsche Rüstungsexporte auch wegen Völkermordvorwurf gegenüber Israel umstritten
Die Exportbeschränkungen waren am 8. August verhängt worden. Eine Vielzahl an Wissenschaftlern und Forschern sah zu diesem Zeitpunkt bereits Anhaltspunkte dafür, dass Israel im Gazastreifen einen Genozid begeht. Innerhalb der Union sorgte der Schritt für Irritationen, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ihn zwar mit Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) abgestimmt hatte, nicht aber mit der CSU und der Unionsfraktion. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu warf Deutschland damals vor, damit die Hamas zu belohnen.
© Lea Dohle
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Die deutschen Rüstungsexporte nach Israel sind rechtlich umstritten. Beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist eine Klage
des lateinamerikanischen Landes Nicaragua anhängig, in der Deutschland der
Beihilfe zum Völkermord beschuldigt wird. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der vergangenen Woche die Klagen mehrerer Palästinenser unter
Berufung auf den Exportstopp zurückgewiesen. Die Aufhebung der Exportbeschränkungen bedeutet im Hinblick auf diese Klagen nun eine neue Bewertungsgrundlage.
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