Angebliche Grundrechtsverletzung
Veganes Essen im Gefängnis? Richter haben eindeutige Haltung
Aktualisiert am 17.11.2025 – 15:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Mittagessen in einer Kantine (Symbolbild): Ein Häftling in Bayern sah sich in seinen Grundrechten verletzt. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
Viele Menschen verzichten in ihrer Ernährung bewusst auf tierische Produkte wie Eier oder Käse. Das wollte auch ein Häftling in Bayern. Doch ein Gericht sieht das anders.
Häftlinge haben keinen Anspruch auf veganes Essen. DAs hat das Oberste Landgericht in Bayern am Montag entschiede. Konkret ging es in dem Fall um einen Mann, der zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war. In Haft beantragte er dann vegane Mahlzeiten. Die JVA lehnte ab und bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an. Außerdem verwies das Gefängnis darauf, dass er in der Anstalt auch auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben kann. Der Häftling sah sich daraufhin in seinen Grundrechten verletzt.
Das Oberste Landesgericht gab der Gefängnisleitung recht. Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Überzeugungen könne nicht jeder Strafgefangene verlangen, dass die Anstaltsküche auf ihn Rücksicht nehme.
Allerdings muss laut Urteil jedem Häftling ermöglicht werden, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren. Daher sei es im konkreten Fall richtig gewesen, vegetarisches und laktosefreies Essen anzubieten und auf die Kaufmöglichkeit veganer Lebensmittel zu verweisen, erklärte die Sprecherin des Landesgerichts. Bei dem Mann gebe es weder medizinische noch religiöse Gründe, die gegen vegetarische und laktosefreie Kost sprechen.
Video | Gesunde Ernährung: Worauf es ankommt
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Laut dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz können sich Gefangene vom Haus-, Eigen- oder Taschengeld Nahrungs-, Genussmittel und Körperpflegeartikel kaufen. Die Anstalt hat demnach für ein passendes Angebot zu sorgen. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel variiert, das Hausgeld kann ein Teil des Arbeitsentgeltes oder der Ausbildungsbeihilfe sein. Taschengeld ist für bedürftige Gefangene bestimmt.
