Es ist ein aufsehenerregender Gerichtsbeschluss für den Baumschutz und gegen die Nachverdichtung von Hinterhöfen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Baugenehmigung für ein zusätzliches Wohngebäude hinter einem denkmalgeschützten Altbau an der Lindenschmitstraße 25 im Münchner Stadtteil Sendling vorerst gekippt. Es ist ein Beschluss im Eilverfahren, der zugleich die entgegengesetzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts als erster Instanz korrigiert.

Der Naturschutzverband Wildes Bayern hatte mit seinem Verbandsklagerecht die von der Stadt München erteilte Baugenehmigung für das Nachverdichtungsprojekt angegriffen. Zunächst ging es dem Verband, der von der Kanzlei Schönefelder Ziegler vertreten wurde, darum, die geplante und von der Stadt genehmigte Fällung von Bäumen zu verhindern. Im Weiteren aber war das Ziel, das Nachverdichtungsprojekt insgesamt zu verhindern.

Der VGH hat nun mit einer ausführlichen Begründung entschieden, dass „das Entfernen geschützter Gehölze nur genehmigt werden kann, wenn (…) ein Anspruch auf Genehmigung eines Vorhabens besteht“. Ein solcher Anspruch bestehe hier aber nicht, da das Neubauprojekt eines privaten Investors sich nicht in die nähere Umgebung einfüge. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.