Der niedersächsische Landtag hat die Immunität
der AfD
-Abgeordneten Vanessa Behrendt aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft
Göttingen plane, Anklage gegen sie zu erheben, sagte Behrendt der Nachrichtenagentur dpa. Aus früheren Angaben der Staatsanwaltschaft
Göttingen ist bekannt, dass die Behörde wegen des Verdachts der
Volksverhetzung sowie gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten
ermittelt.

Behrendt sagte, gegen sie liefen mehrere Verfahren,
die zu einem Gesamtverfahren zusammengeführt werden sollten. Sie bezeichnete die nun offenbar bevorstehende Anklage als politisch motiviert. Es werde versucht, sie durch ein langwieriges juristisches
Verfahren unter Druck zu setzen und öffentlich zu diskreditieren. Ähnlich äußerte sich der AfD-Fraktionschef Klaus Wichmann. Die Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung über die Aufhebung der
Immunität
.

Nach Angaben des SPD-Abgeordneten Wiard Siebels
wird Behrendt vorgeworfen, die Regenbogenfahne pauschal als Symbol
pädophiler Lobbygruppen bezeichnet zu haben. Das sei erstens unwahr und
zweitens in hohem Maße verwerflich. „Diejenigen, die so was machen,
müssen sich dafür schämen“, sagte Siebels. Der Grünenabgeordnete Volker Bajus sagte: „Ein
Abgeordnetenmandat ist kein Freibrief, um Minderheiten zu beleidigen
und Menschen zu verleumden.“ Dass Behrendt sich nun „als Märtyrerin“
inszeniere, zeuge von einem „bedenklichen Verständnis vom Rechtsstaat“.

Werden Abgeordnete nicht unmittelbar bei einer Straftat
ertappt, dann dürfen Behörden nur mit Genehmigung der Parlamente gegen sie ermitteln. Dieses Immunitätsrecht soll vorrangig
sicherstellen, dass Abgeordnete ihrer Arbeit nachkommen können, ohne
durch Verfahren abgelenkt oder unter Druck gesetzt zu werden. In den letzten Jahren hob der Bundestag die Immunität von
Abgeordneten bereits mehrfach auf, so etwa bei den AfD-Politikern Petr Bystron und Björn Höcke.

AfD

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