Ermittlungen eingestellt

IT-Admin kopierte sensible Daten von Hunderttausenden Dresdnern

18.11.2025 – 17:48 UhrLesedauer: 2 Min.

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Daten werden auf einen USB-Stick kopiert (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den 55-Jährigen eingestellt. (Quelle: imago)

Ein IT-Administrator der Stadt Dresden kopierte sensible Daten von hunderttausenden Dresdnern auf private Speichermedien. Trotz aufwendiger Ermittlungen bleibt der Fall rätselhaft.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen 55-jährigen Systemadministrator der Stadt Dresden eingestellt. Der Mann habe eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit Namen, Adressen und Geburtsdaten von 430.000 Dresdner Bürgern auf mindestens einen externen Datenträger kopiert, so die Staatsanwaltschaft.

Zwischen Mai und Oktober 2024 habe er sich zudem rund 270.000 weitere Dateien auf Sticks gezogen. Der Administrator arbeitete im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen und betreute unter anderem die IT-Systeme des Bürgeramts.

Die IT-Abteilung entdeckte den Vorfall am Oktober 2024 bei einer Kontrolle der Zugriffsprotokolle. Die Stadt sperrte daraufhin alle Zugänge des Mannes, stellte seine Dienstgeräte sicher und erteilte Hausverbot. Kurz darauf folgte die Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wertete gemeinsam mit dem Landeskriminalamt eine „wahnsinnige Datenmenge“ aus, stellte Dateien wieder her und durchsuchte die Wohnung des Mannes. Doch keiner der geprüften Straftatbestände sei in Betracht gekommen. „Dafür sind die rechtlichen Hürden zu hoch“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft t-online.

Der entscheidende Punkt: Als IT-Mitarbeiter des Bürgeramts war der Administrator befugt, die Daten einzusehen. Der Straftatbestand „Ausspähen von Daten“ greift deshalb nicht. Einen Nachweis, dass er mit den Daten Geld verdienen wollte, hätten die Ermittler nicht gefunden.

Warum der Mann die Daten kopierte, konnte nicht geklärt werden. „Ein Motiv haben wir nicht ermitteln können“, so der Sprecher weiter. Der Beschuldigte selbst sprach von einer „stressbedingten Fehlleistung“ während der Wahl. Er versicherte, die Daten niemals privat genutzt, an Dritte weitergegeben oder weitere Kopien erstellt zu haben. Die Daten seien bereits gelöscht gewesen – was die Ermittler nachvollziehen konnten.

„Es bleibt ein ungewöhnlicher Sachverhalt“, resümiert der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft gab das Verfahren an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ab. Dieser hat bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen größeren Handlungsspielraum als die Strafverfolgungsbehörden.