Kiel. In Kiel steht der Immobilienriese Vonovia in der Kritik, Heiz- und Warmwasserkosten falsch abzurechnen. Das Unternehmen hat in einem Wohnhaus im Stadtteil Ellerbek keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wärmemengenzähler eingebaut. Ein Problem, das aus Sicht des Kieler Mietervereins bundesweit vermehrt auftritt – auch bei anderen Vermietern. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Mieterinnen und Mieter.

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Wann sind Heiz- und Warmwasserkosten nicht verbrauchsgetreu abgerechnet?

Eine Heizkostenabrechnung ist falsch abgerechnet, wenn ein Wärmemengenzähler in dem Wohnhaus fehlt. Diese Zähler sind seit 2014 gesetzlich für Liegenschaften vorgeschrieben, die eine Heizanlage mit zentraler Wasseraufbereitung haben. Hintergrund der Vorgabe ist es, die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsgetreu für jede Wohnung zu erfassen und abzurechnen. Früher wurden die Warmwasserkosten nämlich häufig mit einer Formel berechnet, die den Verbrauch nicht exakt wiedergibt.

Wie groß ist das Problem in Kiel?

Aus Erfahrungen des Kieler Mietervereins sind viele Mieterinnen und Mieter von falschen Heizkostenabrechnungen betroffen. „Bei einem Drittel der Heizkostenabrechnung, die wir für unsere Mitglieder prüfen, stoßen wir darauf“, berichtet Carsten Wendt, stellvertretender Geschäftsführer. Da die Vermieter nach und nach in ihren Liegenschaften in Kiel nachrüsten, nehme das Problem allerdings etwas ab.

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Wie können Mieter prüfen, ob sie betroffen sind?

„Steht auf der Abrechnung bei der Berechnung der Warmwasserkosten eine Formel, sollte man genauer hinschauen“, sagt Wendt. Da es als Laie nicht immer einfach sei, eine Abrechnung zu durchblicken, empfehle er bei Unklarheiten eine professionelle Beratung beim Kieler Mieterverein. Die Aufnahmegebühr des Vereins liegt bei 65 Euro – und der Jahresbeitrag bei 120 Euro. Dazu bietet die Partei Die Linke einen kostenlosen Heizkostencheck an.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer falschen Heizkostenabrechnung?

In Wohnhäusern ohne Wärmemengenzähler haben die Mieterinnen und Mieter pauschal Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 15 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten. Bei einer Heizkostenabrechnung in Höhe von 1000 Euro beträgt die Erstattung somit 150 Euro.

Wie können Mieter gegen falsche Heizkostenabrechnungen vorgehen?

Um bei einer falschen Abrechnung die Rückerstattung in Höhe von 15 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten zu erhalten, müssen Mieterinnen und Mieter Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.

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Die Betroffenen müssen ihre Einwände dabei schriftlich an den Vermieter richten und sich darauf beziehen, dass nicht verbrauchsgetreu abgerechnet wird. Außerdem ist eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten zu beachten.

KN