Das GFG regelt unter anderem, welche Schlüsselzuweisungen die Kommunen vom Land bekommen. Eine der wichtigsten Kennzahlen dafür ist die Steuerkraftmesszahl, die die Finanz- beziehungsweise Steuerkraft der Gemeinden widerspiegeln soll. Dabei nimmt das Land allerdings seit 2022 an, dass die Großstädte eine höhere Steuerkraft als die kreisangehörigen Gemeinden haben. Dagegen hatten sich die acht Städte versucht zu wehren. Sie argumentierten unter anderem damit, dass sie dadurch in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt seien, und sahen darin eine unzulässige Ungleichbehandlung.
Gericht: Argumentation der Städte nicht plausibel
Diese Argumentation hielten die Richter jedoch nicht für plausibel. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Barbara Dauner-Lieb, erklärte unter anderem, die vom Gesetzgeber gewählte Differenzierung sei sachlich vertretbar. „Der Verfassungsgerichtshof kann nicht feststellen, dass der Gesetzgeber dabei Einschätzungen vorgenommen hat, die im Ansatz oder in der Methode offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar waren.“
Beim Städtetag NRW sieht man diese Sicht kritisch: „Wir sind natürlich enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Wir halten die Argumentation des Landes immer noch für falsch, dass höhere Hebesätze per se für eine größere Finanzstärke sprechen“, sagte Geschäftsführer Christian Schuchardt. „Das war die Begründung der Landesregierung dafür, den kreisfreien Städten weniger Mittel zuzuweisen als den kreisangehörigen Städten. Die kreisfreien Städte sind aber nur deshalb zu höheren Hebesätzen gezwungen, weil sie mit besonders stark steigenden Ausgaben, vor allem im Sozialbereich, zu kämpfen haben.“ Die Hebesätze seien vor allem deshalb höher als andernorts, weil die Städte ihre Ausgaben decken müssten.
Freude dagegen beim Städte- und Gemeindebund NRW. Dessen Hauptgeschäftsführer Christof Sommer sagte: „Das Land ist gehalten, bei den Realsteuern eine Art der Ermittlung zu wählen, welche die tatsächliche Finanzkraft möglichst realitätsnah abbildet. Dies schließt die Möglichkeit einer Differenzierung bei den fiktiven Hebesätzen zwischen verschiedenen Gruppen von Kommunen ein.“
SPD: „Gemeindefinanzierungsgesetz muss grundlegend überarbeitet werden“
Der Städtetag NRW pochte darauf, dass das Land unabhängig von der Entscheidung der Verfassungsrichter, angesichts der prekären Haushaltssituation vieler Städte und besonders der kreisfreien Städte handeln müsse. „Alle Kommunen in NRW haben mit einer katastrophalen Haushaltssituation zu kämpfen. Das Wichtigste ist jetzt, dass grundsätzlich mehr Geld bei den Kommunen ankommt und nicht einfach nur die bisher bereitgestellten Mittel anders verteilt werden.“ Der Städtetag forderte deshalb erneut, dass der Anteil an den Steuereinnahmen für die Kommunen auf 28 Prozent steigen müsste. Das hatte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) jedoch erst kürzlich in einem Interview mit der „Neuen Westfälischen“ abgelehnt.
Doch auch der Städte- und Gemeindebund NRW forderte ein größeres Engagement des Landes: „Heute ging es einzig und alleine um die interkommunale Verteilung. Das bedeutet, dass jeder Euro, den eine Partei erstreitet, im Haushalt der anderen Kommunen fehlt. Dass um die Verteilungsmechanismen gestritten wird, zeigt vor allem Eines: Die Decke ist für alle zu kurz.“
Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, sagte voraus: „Das Gezerre wird nur dann weniger, wenn das Land mehr gibt. Insofern stellen wir auch heute fest: „Das Gemeindefinanzierungsgesetz muss grundlegend überarbeitet und der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen des Landes erhöht werden.“