Keine Aussicht auf mehr Geld vom Land
Stadt Dortmund verliert vor Gericht
Oliver Volmerich
Redakteur

Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster hat über die Gemeindefinanzierung entschieden. © Bernd Thissen/dpa
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Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat die Verfassungsbeschwerden mehrerer Großstädte in NRW – darunter Dortmund – gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2022, 2023 und 2024 abgewiesen. Die Städte hatten bemängelt, dass die Landesregierung bei der Berechnung der sogenannten Steuerkraftmesszahl zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen unterscheidet und dadurch die Finanzausstattung der Großstädte benachteiligt werde.
Gestaltungsspielraum des Landes
Nach Auffassung der Richterinnen und Richter in Münster verletzt die unterschiedliche Berechnung nicht das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Die Entscheidung, bei den fiktiven Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer zwischen kreisfreien Großstädten und kreisangehörigen, kleineren Gemeinden zu unterscheiden, sei sachlich vertretbar. Der Gesetzgeber habe sich innerhalb seines Gestaltungsspielraums bewegt. Er dürfe davon ausgehen, dass kreisfreie Städte wie Dortmund im Schnitt höhere Hebesätze und damit auch ein größeres Steuerpotenzial aufweisen.
Für Dortmund bedeutet das Urteil, dass die bisherigen Schlüsselzuweisungen des Landes bestehen bleiben. Die klagenden Städte hatten auf Mehrzuweisungen von bis zu 500 Millionen Euro gehofft.