Offizielle Zahlen gibt es nicht, aber je nachdem wie die Richter entscheiden, könnten hunderte Millionen Euro an Nachzahlungen auf Berlin zukommen. Es geht dabei um Bezüge aus den Jahren 2008 bis 2017, die insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu niedrig gewesen sein dürften.
Der Hintergrund ist der, dass die Besoldung im einfachen Dienst mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen muss. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte bereits geurteilt, dass dieser Abstand in Berlin nicht eingehalten wurde. Bestätigt Karlsruhe diese Einschätzung, wofür einiges spricht, würde sich das auf das Gefüge der Beamtenbesoldung insgesamt auswirken und auch Beamte in höheren Besoldungsgruppen könnten mit Nachzahlungen rechnen.
Berlin hat im Haushalt bereits Vorsorge im Umfang von schätzungsweise 200 Millionen Euro getroffen. Die spannende Frage wird sein, ob das ausreicht oder ob die Entscheidung das Land noch deutlich teurer zu stehen kommt.