Das Direktorium der Stadt München hält das kürzlich eingereichte Bürgerbegehren „Hochhausstop“ für unzulässig und schlägt dem Stadtrat deshalb vor, es in der nächsten Vollversammlung am kommenden Mittwoch zurückzuweisen. Das geht aus der am Donnerstagnachmittag verbreiteten Sitzungsvorlage hervor. Sollte sich der Stadtrat dem Vorschlag des von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) geleiteten Direktoriums anschließen, droht der Kommune freilich eine juristische Auseinandersetzung.

Mit dem Bürgerbegehren will ein Bündnis um den Münchner Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper von der CSU verhindern, dass rund um die denkmalgeschützte Paketposthalle an der Friedenheimer Brücke in Neuhausen zwei Wolkenkratzer entstehen. Der Investor Ralf Büschl aus Grünwald will dort mehrere Gebäude errichten, darunter zwei jeweils 155 Meter hohe Türme. Bis auf zwei kleinere Fraktionen von ÖDP/München-Liste und Die Linke/Die Partei unterstützt eine Stadtrats-Mehrheit diese Pläne; die ersten Vorentscheidungen auf dem Weg zum Baurecht sind bereits gefallen.

Brannekämpers Bündnis will mit einem Bürgerentscheid dagegen vorgehen; die dafür nötigen 32 976 Unterschriften hatte der Politiker Ende März eingereicht, wie das Kreisverwaltungsreferat nach seiner Prüfung bestätigte. Die genannte Zahl entspricht drei Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung Münchens.

Nach Auffassung der städtischen Juristen greift die Fragestellung im Bürgerbegehren allerdings auf unzulässige Weise in Planungsrechte der Kommune ein; zudem seien einige Formulierungen zu unbestimmt. Die Frage, um die es geht, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“

Die städtischen Juristen argumentieren unter anderem damit, dass die Vorgabe einer maximalen Höhe den Spielraum der Stadt unzulässig beschneide. Auch deshalb sei das Begehren zurückzuweisen. Für diesen Fall hat Brannekämper bereits angekündigt, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen und auf diesem Weg einen Bürgerentscheid zu erzwingen.