1. Startseite
  2. Sport
  3. Mehr Sport

DruckenTeilen

Drei Männer stehen wegen der Erpressung der Familie Schumacher vor Gericht – allerdings machte einer gleich zu Beginn einen Rückzieher.

Wuppertal/Gland – Vor dem Landgericht Wuppertal startete am 14. November der Berufungsprozess um die versuchte Erpressung der Familie des Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher. Der Grund: Beide Seiten waren mit dem Urteil, welches das Amtsgericht Wuppertal Anfang 2025 gefällt hatte, nicht zufrieden.

Michael Schumacher im Rennanzug von Mercedes.Die Erpressung von Michael Schumacher und seiner Familie wird erneut vor Gericht verhandelt. © IMAGO / Panoramic by PsnewZ

Richter Markus Quantius ist die Tragweite dieses Falls bewusst. „Dass das, was hier passiert ist, eine absolute Sauerei ist, steht außer Frage“, betonte der Vize-Präsident des Landgerichts. Zeitgleich dämpfte er aber auch die Erwartungen an beide Seiten deutlich. Aus seiner Sicht gebe es keinen Anlass, deutlich anders zu urteilen.

Richter macht Schumacher-Erpressern wenig Hoffnung auf Milde

„Sie sollten eigentlich erkennen, dass hier wenig zu holen ist“, so Quantius an die Angeklagten. Warnende Worte, die wohl auch an die Nebenklage gerichtet waren. Denn die Familie Schumacher pocht in diesem Berufungsprozess auf deutlich härtere Strafen für die drei Angeklagten.

Eine deutliche Ansage – die zumindest bei einem der Angeklagten auf Gehör stieß. Der 31-jährige Sohn des Hauptangeklagten Yilmaz T. zog seine Berufung daraufhin zurück. Das Amtsgericht hatte ihm sechs Monate Haft auf Bewährung aufgebrummt. „Das erscheint mir nicht allzu hoch“, befand Quantius.

Kartbahn, Formel-1-Rekord-Weltmeister und Ski-Unfall – die Tragödie um Michael SchumacherMichael Schumacher 2 v li macht Scherze mit der befreundeten Familie Piedade v li Guido MarcFotostrecke ansehen

Weil sowohl Nebenklage als auch Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil unmittelbar rechtskräftig. Sein Vater hofft jedoch weiter auf eine mildere Strafe. „Dass hier eine geringere Strafe als drei Jahre herauskommt, drängt sich nicht auf“, so der Richter.

Doch damit nicht genug der Überraschungen! Alle Angeklagten kündigten an, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Anders als noch im ersten Prozess, in dem sich zwei Männer geständig zeigten. Für die Schumacher-Anwälte ist das ein herber Rückschlag. Sie hatten wohl darauf spekuliert, dass der Hauptangeklagte Yilmaz T. (54) den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter Markus F. (54) stärker belasten würde – im Gegenzug für eine mildere Strafe.

Dieser wurde nämlich nur wegen Beihilfe verurteilt und nicht wie von der Familie Schumacher gehofft als Mittäter. „Die Überlegungen des Amtsgerichts können nicht so weggewischt werden. Dass sie hier straffrei herausgehen werden: wenig wahrscheinlich“, wird Richter Quantius gegenüber dem IT-Mann deutlich.

Viele Fragen um Schumacher-Erpressung noch unbeantwortet

Doch auch den Hoffnungen der Familie Schumacher verpasste der Richter einen herben Dämpfer: „Es gibt keinen Geldfluss, keine unmittelbare Tatbeteiligung. Die Begründung der Berufung gibt auch nicht so viel her. Man kann sich fragen, ob es die Durchführung dieses Verfahrens wirklich bedarf“, so Quantius. 

Vielleicht ändert sich das aber noch. Bis zur Urteilsverkündung Anfang Dezember sind noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt. So soll auch Michael Schumachers Managerin Sabine Kehm vor dem Landgericht Wuppertal aussagen. Fragen gäbe es noch genug zu klären. Neben der Rolle des IT-Fachmanns ist auch fraglich, ob eine ehemalige Krankenschwester involviert war.

Zudem ist eine zweite Festplatte mit möglicherweise noch mehr belastendem Material wie vom Erdboden verschluckt. „Die zweite Festplatte ist immer noch verschwunden. Wir wissen gar nicht, ob sie überhaupt noch existiert, und falls sie noch existiert, wo sie sich gegebenenfalls befindet“, betonte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert laut WDR. Es bleibt also weiterhin spannend. (smo)