Lkr Tübingen, Lkr Ludwigsburg, Lkr Calw, Böblingen, Duisburg (ots)
Zoll deckt unerlaubte Ausfuhren von Werkzeugmaschinen nach Russland
auf
– Festnahme und Vermögensarrest in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro –
Das Zollfahndungsamt Stuttgart führt im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen einen
55-jährigen Mann aus dem Raum Tübingen, der im Verdacht steht, als
ehemaliger Geschäftsführer fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund
1,7 Millionen Euro entgegen geltender Sanktionsvorschriften nach
Russland ausgeführt zu haben.
Die Ausfuhren erfolgten mutmaßlich in mehreren Teillieferungen im
Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2024 und sollen zur Umgehung der
Sanktionen über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert
worden sein.
Am Montag vergangener Woche führten die Zollfahnder nun mehrere
Durchsuchungsmaßnahmen von Privat- und Firmenräumen durch. Hierbei
erfolgte auch die Festnahme des Tübinger Geschäftsmannes. Für den
Mann mit deutscher und afghanischer Staatsangehörigkeit hatte das
Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart
schon im Vorfeld der jetzigen Maßnahmen einen Haftbefehl erlassen.
Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Weitere Durchsuchungsmaßnahmen erfolgten am Freitag ebenfalls
vergangener Woche und am Dienstag dieser Woche. Hiervon betroffen war
neben Firmenräumen auch eine Spedition in Duisburg.
Ein vom Amtsgericht Stuttgart erlassener Vermögensarrest in Höhe von
rund 1,5 Millionen Euro diente bei allen Durchsuchungsmaßnahmen zur
Sicherung von vermeintlich illegal erlangten Vermögenswerten.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des
Zollfahndungsamts Stuttgart dauern an.
Zusatzinformation:
Bei entsprechenden Verstößen nach dem Außenwirtschaftsgesetz handelt
es sich um schwerwiegende Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen
sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet
werden können.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der EU-Sanktionen gegenüber
Russland bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie dem Verbringen von
Waren mit hoher Priorität und analysiert dabei risikoorientiert
Veränderungen der Warenströme, um insbesondere Sanktionsumgehungen
über andere Drittstaaten zu erkennen und zu verhindern. Tatsächlichen
Anhaltspunkten auf Sanktionsverstöße wird in allen Einzelfällen
konsequent nachgegangen.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Stuttgart
Daniel Schnitzer
Telefon: 0711-52041 – 7203
E-Mail: presse@zfas.bund.de
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