Kunstsammlung in Zürich –
Stadt geht rechtlich gegen möglichen Wegzug der Bührle-Sammlung vor
Im Oktober drohte die Bührle-Stiftung indirekt mit einem Wegzug aus Zürich. Die Stadt gab darauf bekannt, rechtliche Schritte zu prüfen. Jetzt teilt sie mit, wie sie vorgehen will.
Publiziert heute um 09:13 Uhr
Sie könnte bald woanders ausgestellt werden: Die Bührle-Sammlung im Kunsthaus Zürich.
Foto: Taddeo Cerletti (20 Minuten)
In Kürze:
- Die Stadt Zürich reicht Beschwerde gegen die Statutenänderung der Bührle-Stiftung ein.
- Der neue Stiftungszweck ermöglicht einen Wegzug der wertvollen Sammlung aus dem Kunsthaus.
- Die Stadt betont ihre finanziellen Investitionen für den Chipperfield-Bau zur Ausstellung.
- Der aktuelle Vertrag zwischen Kunsthaus und Bührle-Stiftung läuft noch bis 2034.
Im Oktober hatte die Bührle-Stiftung ihren Stiftungszweck angepasst und den Ortsbezug zu Zürich gestrichen – somit muss sie ihre Bilder nicht mehr in der Stadt ausstellen und könnte aus dem Kunsthaus wegziehen. Bewilligt hat die Statutenänderung die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS). Die Stadt Zürich hat nun Beschwerde gegen die Verfügung eingereicht, wie sie am Mittwoch mitteilte.
«Die Stadt ist überrascht, dass die BVS dieser Zweckänderung zugestimmt hat», heisst es in der Mitteilung. Die Stadt habe entschieden, gegen die Verfügung der BVS Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. Sie wolle den Entscheid der BVS rechtlich überprüfen lassen, um die Interessen der Stadt Zürich und der Zürcher Bevölkerung zu wahren.
Stadt investierte viel Geld in den Bau für die Sammlung
Somit erfülle die Stadt, die sich als «Destinärin» der Stiftung versteht, ihre Sorgfaltspflicht. Die Stadt erhebt Anspruch darauf, dass die Sammlung in Zürich ausgestellt wird: «Im Zusammenhang mit der Dauerleihgabe der Werke der Stiftung im Chipperfield-Bau des Kunsthaus Zürich hat die Stadt Zürich zudem erhebliche Investitionen getätigt.»
Die Stiftung begründete die Änderung mit der anhaltenden Debatte rund um die Kunstsammlung. «Die negativen finanziellen, personellen und reputationsmässigen Auswirkungen auf die Stiftung und auf das Zürcher Kunsthaus waren enorm», hiess es in einem Schreiben des Anwalts der Stiftung. «Ob unter diesen Umständen eine weitere Präsentation der Sammlung in der Stadt Zürich weiterhin möglich, angemessen und vertretbar bleibt, ist aktuell ungewiss.»
Sammlung im Kunsthaus aktuell geschlossen
Der Vertrag des Kunsthauses mit der Bührle-Stiftung läuft noch bis Ende 2034. Danach könnte die Stiftung die Stadt verlassen und die Bilder woanders ausstellen lassen. Seit Jahren wird über die Herkunft einiger Bilder gestritten, da es sich um Fluchtgut aus der Nazizeit handeln könnte. Aktuell wird erneut die Herkunft einiger Werke abgeklärt und die Sammlung ist wegen eines Umbaus bis 2027 geschlossen.
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EinloggenSamira Kunz ist seit 2025 Redaktorin am Newsdesk von Tamedia.Mehr Infos
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