Großangelegte Polizeikontrollen in Gelsenkirchen führten zu mehreren Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Maßnahmen umfassten zahlreiche Überprüfungen und sorgten für erhöhte Sicherheit im Stadtgebiet.

Umfangreiche Polizeikontrollen in Gelsenkirchen

Am Dienstag, dem 18. November 2025, führten Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei umfangreiche Kontrollen am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen sowie in dessen Umgebung durch. Die Maßnahmen fanden zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr statt und umfassten unter anderem den Zentralen Busbahnhof, die Fußgängerzonen an der Bochumer Straße und der Bahnhofstraße sowie den Neumarkt und den Heinrich-König-Platz. Unterstützung erhielten die Beamten durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen.

Ergebnisse der Kontrollen

Im Rahmen der Kontrollen wurden die Personalien von insgesamt 223 Personen überprüft, wobei 69 Personen durchsucht wurden. Die Polizei leitete vier Strafanzeigen und 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der Kommunale Ordnungsdienst stellte zudem zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Ballonverkäufer aus, die ohne Reisegewerbekarte tätig waren.

Einzelne Vorfälle während des Einsatzes

Eine 28-jährige Frau ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde vorläufig festgenommen, nachdem sie in einem Geschäft auf der Bahnhofstraße mehrere Kleidungsstücke entwendet hatte. Während ihres Aufenthalts im Polizeigewahrsam verletzte sie sich selbst und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Gegen sie wird wegen Ladendiebstahls ermittelt.

Auf der Bochumer Straße kontrollierten Einsatzkräfte einen 17-jährigen Jugendlichen aus Gelsenkirchen, der ein Einhandmesser bei sich führte. Das Messer wurde sichergestellt, und gegen den Jugendlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Ein 41-jähriger Autofahrer missachtete gegen 14:45 Uhr auf der Weberstraße die Anhaltezeichen der Fahrradstaffel der Polizei und flüchtete. Das Fahrzeug wurde später auf der Zeppelinallee geparkt aufgefunden. Der Fahrer, ein Mann aus Essen, konnte in der Nähe des Stadtgartens angetroffen und identifiziert werden. Da er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Am Bahnhofsvorplatz wurde ein 15-jähriger Jugendlicher mit einer Softairwaffe angetroffen. Nachdem er von den Einsatzkräften angesprochen wurde, legte er die Waffe ab. Gegen ihn wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens einer Anscheinswaffe erstattet.

Ziel der Maßnahmen

Die Polizei betonte, dass solche gemeinsamen Einsätze von Landes- und Bundespolizei regelmäßig durchgeführt werden, um die Sicherheit in der Stadt zu erhöhen.

Dieser Beitrag stammt von presseportal.de und wurde mit Hilfe von KI erstellt.