Berlin – Am Mittwoch entschied das Verwaltungsgericht Berlin: Die Geldspielautomaten im Neuköllner City Bowling müssen raus. Die Richter untersagten den Betrieb der Geräte in der Gaststätte der Halle. Zuvor hatten die Betreiber gegen eine Ablehnung des Bezirksamts geklagt – ohne Erfolg.
Laut Jaron Aßmann, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts, ist die Spielverordnung eindeutig: Weil die Bowlingbahn im Mittelpunkt steht und der Gastronomiebetrieb nur eine Nebenrolle spielt, sind die Geldspielgeräte nicht erlaubt.
Schutz für Kinder und Jugendliche
Außerdem bewerten die Richter die Halle als Sportstätte, die frei für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Auch zu ihrem Schutz werde der Restaurantbereich als ungeeigneter Standort für die Spielautomaten gesehen.
Die Tatsache, dass frühere Betreiber zwei Jahrzehnte lang Geldspielgeräte nutzen durften, ändert daran nichts. Jede Genehmigung wird laut Gericht einzeln und je nach Betreiberkonzept bewertet.