Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich gegen eine Wiedereinführung der früheren Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte ausgesprochen. Eine „Praxisgebühr reloaded“, wie es sie vor rund 20 Jahren schon einmal gab, würde zwar Mittel in die Kassen spülen, sei aber in der früheren Art und Weise „sehr bürokratisch und würde kaum als Steuerungselement taugen“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen der Rheinischen Post.
Stattdessen plädierte Gassen für sogenannte Wahltarife für gesetzlich Versicherte. „Lässt sich der Patient durchs Gesundheitssystem leiten, zahlt er gegebenenfalls einen geringeren Beitragssatz“, sagte er. Dabei gehe es keinesfalls darum, Menschen Leistungen vorzuenthalten, sondern „um die Frage, ob sich die Patienten steuern lassen wollen und das dann auch belohnt wird“. In diesem Zusammenhang verwies Gassen auf knapper werdende Ressourcen im Gesundheitswesen.
Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Wiedereinführung der Praxisgebühr für Arztbesuche von gesetzlich Versicherten in Betracht gezogen. Diese könne ein mögliches Instrument bei der Einführung eines Primärarztsystems sein. Denkbar sei zudem ein Bonus für Patienten, die vor einem Facharztbesuch zunächst den Hausarzt konsultieren. Eine Aufteilung der gesetzlichen Krankenversicherung in Basistarif und Zusatztarife lehnt sie jedoch ab.
Die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal galt von 2004 bis Ende 2012 bei jedem Arzt- oder Zahnarztbesuch gesetzlich Versicherter. Das Ziel, die Zahl der Arztbesuche zu verringern, wurde nicht erreicht.
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