Das Bundesagrarministerium plant, die Voraussetzung für die Länder zu schaffen und will den Wolf in die Liste der Tiere aufnehmen, die gejagt werden dürfen. In einem Referentenentwurf, über den zuerst der „Tagesspiegel“ berichtete, heißt es, damit solle eine bundeseinheitliche Regelung für Rahmenbedingungen getroffen werden.
Im Bundesjagdgesetz soll zudem verankert werden, dass die Länder einen Managementplan aufstellen können, wenn sich der Wolf in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Dann kann die Jagd vom 1. September bis Ende Februar des Folgejahres ausgeübt werden.
Voraussetzung für solche Änderungen war ein Beschluss der Europäischen Union, die den Schutzstatus des Wolfs im Sommer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt hatte. Im deutschen Wolfsmonitoring 2024/25 wurden insgesamt 219 Wolfsrudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere in 276 Territorien bestätigt. Die meisten Territorien gab es in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60). In Brandenburg ging die Zahl damit zuletzt bereits leicht zurück.